Site icon Blog für den Onlinehandel

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Mai 2020

Alles neu macht der Mai! – Diese einfache Weisheit gilt auch teilweise für die News in Sachen IT-Recht. Hier gab es die eine oder andere Neuheit. Händler dürfen sich aber auch über die Bestätigung ihrer guten Rechte freuen.

Soforthilfen nicht pfändbar

Besonders kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sind während der Corona-Krise auf Unterstützung angewiesen. Die Soforthilfen von Bund und Ländern helfen zumindest über Liquiditätsengpässe hinweg und können eine Schließung erst mal verhindern.

Ein Unternehmer aus NRW staunte nicht schlecht, als die ausgezahlte Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro direkt wieder weg wahr. Grund war eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, mit der das Konto belastet war. Der Unternehmer hatte nämlich noch Umsatzsteuerschulden aus den vorangegangenen Jahren.

Das Finanzgericht Münster stellte allerdings fest: So nicht! Die Corona-Soforthilfe soll die finanziellen Nöte abmildern, die durch die Coronakrise entstanden sind. Sie sei jedoch nicht dazu da, Schulden aus der Zeit davor zu begleichen. Eine Pfändung der Soforthilfen würde zu einem unangemessenen Nachteil für die betroffenen Unternehmen führen. 

Marketing-Cookies nur mit aktiver Einwilligung

Das lang erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookies ist endlich da und bringt erwartungsgemäß nichts neues. Wie bereits prognostiziert bewerteten die Richter das Setzen von Cookies auf Grundlage eines vor markierten Kästchens als rechtswidrig. Seitenbetreiber müssen sich die Einwilligung für nicht-notwendige Cookies also über ein sogenanntes Opt-In-Verfahren einholen, bei dem der Seitenbesucher aktiv ein Kästchen anklicken muss. 

Portoerhöhung der Deutschen Post rechtswidrig

Ende Mai stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Portoerhöhung der Post im Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig war. Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). Konkret ging es um die Erhöhung von 62 auf 70 Cent für einen Standardbrief. Das Gericht stellte fest, dass die Grundlage, auf der die Erhöhung stattfand, rechtswidrig ist. Im Jahr 2015 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Methode zur Gewinnzuschlagsbemessung verändert. Diese Änderung ist allerdings nicht vom Postgesetz gedeckt. 

Händler hat auch „kurz vor knapp“ Recht zur Nacherfüllung

Eine Braut verlangte von einem Händler 3.000 Euro Schadensersatz. Grund war der Umstand, dass ihr zwei Wochen vor der Hochzeit aufgefallen war, dass das Kleid nicht richtig passt und sie außerdem den Verdacht hegte, der Händler habe ihr ein gebrauchtes Kleid als Neuware verkauft. Statt mit ihren Forderungen zum Händler zu gehen, ließ sie das Kleid für 450 Euro von einer Schneiderei abändern und beauftragte zudem einen Sachverständigen für 2.500 Euro mit einem Gutachten, das feststellen sollte, ob das Kleid gebraucht war. Nach der Hochzeit wollte sie die knapp 3.000 Euro vom Brautmodengeschäft ersetzt wissen. 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 27.3.2020, Aktenzeichen: 10 O 8200/17) konnte diesem Anspruch nicht statt geben. Die Braut hätte zunächst dem Händler die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben müssen.

Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Erneut hat der EuGH eine Entscheidung zur der Frage getroffen, ob Händler in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer bereithalten müssen. Die Antwort lautet, nein. Eine Telefonnummer muss nur dann bereitgestellt werden, soweit diese verfügbar ist. Verfügbar ist eine Nummer dann, wenn die Gestaltung der Seite auf den Verbraucher den Eindruck macht, dass der Händler eine Telefonnummer für den Kundenkontakt bereit hält.

Exit mobile version