Im Rahmen des für Yatego-Händler zubuchbaren "EHI-Premium-Siegels" verpflichtet Yatego die Händler offenbar zur Nutzung zentraler AGB. Diese sind ausgesprochen mager gehalten, insbesondere fehlt eine Regelung zum Vertragsschluss. Solch eine Regelung ist laut verschiedenen Urteilen jedoch unbedingt erforderlich, warnt die IT-Recht-Kanzlei:
Das EHI „PREMIUM” Siegel ist eine nette Zierde für jeden Yatego-Shop, in rechtlicher Hinsicht aber völlig unzureichend. Online-Händler, die derzeit Waren über die Internetplattform Yatego zum Verkauf anbieten sind gut beraten, die Verbraucher unter Verwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen über das Zustandekommen von Verträgen zu informieren.
Genaueres über die Yatego-AGB und die Problematiken damit beschreibt der IT-Recht-Kanzlei-Artikel.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub