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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2019

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Der Name Amazon war im Juli 2019 besonders häufig in aller Munde. Kein Wunder: Vom Online-Riesen gibt es einiges zu berichten. Rechtliche Neuigkeiten gibt es aber auch von der Deutschen Umwelthilfe und Ebay.

A, wie Amazon: Drei wichtige Neuigkeiten

Rechtswidrige AGB mit Verkäufern: Einer Sellerin wurde von heute auf morgen das Amazon Konto gesperrt. Das, was vielen Händlern täglich passiert, wollte sie aber nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich gerichtlich. Vor dem Landgericht Hildesheim erwirkte sie eine einstweilige Verfügung, die Amazon dazu verpflichtet, das Konto zu entsperren. Grund für den Sieg ist eine rechtswidrige AGB-Klausel: Das Unternehmen behält sich nämlich vor, die Konten der Seller jederzeit, ohne Angaben von Gründen sperren zu können. Dies verstößt aber gegen den Grundsatz des § 307 BGB, wonach Klauseln Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. „Natürlich steht es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsste Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könnte den betroffenen Händler nicht einfach ‚rauswerfen‘ und erst Recht kein Guthaben einbehalten“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Neue AGB: Die AGB von Amazon sind auch Grundlage der Ermittlungen vom Bundeskartellamt. Dieses hat festgestellt, das Amazon scheinbar seine marktbeherrschende Stellung gegenüber der Händler missbraucht. Der Versand-Riese hat nun aber Besserung gelobt. Mitte August sollen neue, transparentere AGB für die Verträge mit Händlern in Kraft treten. 

Keine Angabe der Telefonnummer: Ein aktueller Beschluss vom EuGH basiert zwar auf einem Rechtsstreit mit Amazon, wirkt sich aber auf den kompletten Online-Handel aus. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat Amazon verklagt, da das Unternehmen keine Telefonnummer zur Verfügung stellt. Der BGH wollte nun vom EuGH wissen, wie die zugrunde liegende Verbraucherrechterichtlinie auszulegen ist. Die europäischen Richter stellten fest, dass eine Telefonnummer nicht mit angegeben werden muss. Ein Kundenchat oder ein Rückrufformular tun es auch. Wichtig ist nur, dass eine direkte und schnelle Kontaktaufnahme möglich ist. Ob Amazon diese Anforderungen erfüllt, muss nun der BGH, bei dem die Akte wieder liegt, entscheiden. 

Rückwirkende Bußgelder wegen Verpackungsgesetz

Die Irritation unter vielen Händler ist groß: Vor wenigen Wochen erhielten sie Post von der Zentralen Stelle. In dem Schreiben wurde gefordert, eine Mengenmeldung für das Jahr 2018 abzugeben. Das ist auch ganz korrekt, denn: Die Lizenzierungspflicht für Verpackungen besteht bereits seit Anfang der 90er und das neue Verpackungsgesetz hat die alte Verpackungsordnung mit Wirkung zum 01.01.2019 nahtlos abgelöst. Allerdings müssen in der Vergangenheit nachlässige Händler nicht unbedingt mit Bußgeldern rechnen: Eine Lizenzierung ist auch für das Jahr 2018 noch rückwirkend möglich. 

Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs sehen sich viele Verbände ausgesetzt. So geht es auch der Deutschen Umwelthilfe. Nun hat der Bundesgerichtshof aber festgestellt, dass dieser Vorwurf grundlos ist: In dem Verfahren ging es um das FInanzierungsmodell der DUH. Mit Abmahnungen und Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen Unterlassungserklärungen erwirtschaftet die Umwelthilfe nämlich einen Überschuss. Mit diesem Überschuss werden andere Projekte, die in keinem Zusammenhang zur Abmahntätigkeit stehen, quer finanziert. Das ist laut BGH so weit auch in Ordnung, solange damit Sachen finanziert werden, die dem satzungsgemäßen Zweck, also dem Umwelt- und Verbraucherschutz, dienen. 

Händler betrügt DHL um 140.000 Euro

Sparen ist sicherlich eine gute Tat; zum Betrüger sollte man deswegen aber noch nicht werden: Ein Online-Händler wollte sich nämlich die Versandkosten für seine Ware sparen und druckte eigens gefälschte Versandettiketten einfach selber aus. Mit den 26.000 Sendungen, die er so verschickt hat, hat er bei DHL einen Schaden von 140.000 Euro verursacht. Das Gericht hat den 39-jährigen Ebay-Händler daher wegen Betruges in 143 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

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