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Facebook-Digest KW 5: Adrenalinstöße rund um eBays Bilderrechteübertragung und Amazons Mailbouncing, sofortiger Handlungsbedarf beim OS-Link, Betrugsmaschen, Paypal und mehr

Facebook: Daumen hoch

Willkommen zum Facebook-Digest der KW 5, einer Woche mit zwei zentralen Aufregern, die sich Amazon und eBay gerecht aufteilen: Der eine scheint seine Bilderregelung plötzlich doch durchzusetzen, der andere lässt plötzlich gefühlt 90% der Mails an Kunden zurückgehen. Dabei gibt es auch wichtigere Themen: Unbemerkt (und handwerklich katastrophal durchgeführt) hat die EU den Streitschlichtungs-Plattform-Link geändert. Hier gilt es, sofort zu handeln! Ansonsten geht es um Titel und Kategorien bei Amazon, um Paypal-Guthaben sowie Betrüger und Erpresser. Wir erfahren, was passieren kann, wenn man Unterlassungserklärungen unverändert unterschreibt und dass bei eBay durchaus „was geht“. Apropo was geht: Bei dieser Charity-Aktion geht doch auch noch was: Wer macht mit?!

Sofort handeln!

Die EU hat die URL der OS-Plattform geändert. Eigentlich nur von http auf https. Dämlicherweise gibt es keine Umleitung des alten http-Links auf https, sondern der alte Link verweist nun auf eine komplett andere Webseite und ist somit nicht mehr gültig. So einen Faux-pas kann sich eigentlich keiner ausdenken, sollte man meinen. Hat die EU nicht sogar einen speziellen Digitalisierungskommissar? Weia! (Hinweis: Amazon ist an dem Problem angeblich bereits dran.)

Erpresser und Betrüger

gehören heutzutage leider auch zum normalen Versandhandels-Alltag. Aktuell beliebt ist bei eBay eine Masche über Paypal-Rechnungskauf. Die Hilfestellung von Seiten der Plattform ist hier leider unsinnig. Anders sieht es bei Bewertungserpressung aus. Schön, dass eBay hier bei entsprechender Dokumentation durchzugreifen bereit ist!

Hilfe, die Bilderregelung ist aktiv!

Bevor jemand Schnappatmung bekommt: Nein, ist sie noch nicht! Aber technisch wusste die Plattform das vorübergehend nicht und verlangte daher am 1. Februar nachdrücklich die Zustimmung zu den neuen AGB. Angebote ließen sich nicht mehr bearbeiten, stets kam die Zustimmungsaufforderung. Es dauerte etwas, bis das erste Workaround bekannt wurde (statt zuzustimmen bei den AGB auf „später“ klicken). Und noch etwas länger, bis klar war, dass es sich lediglich um ein technische Problem handelte. Man hatte offenbar versäumt, das Memo mit der Terminverschiebung für die neue Bilderregelung auch der Plattform selbst zuzustellen. Ja, woher soll denn die Technik das auch wissen, die liest ja keine Zeitung! Egal, außer einer satten Portion Adrenalin-Ausschüttung bei den Händlern, die am 1. Februar ihre Angebote bearbeiten wollten, ist ja nix passiert. Ach doch: Nicht wenige Händler haben an dem Vormittag gezwungenermaßen den AGB zugestimmt. Das war aber natürlich gar nicht beabsichtigt!

Genauso wenig beabsichtigt ist es vermutlich, im Aussehen mit Amazon verwechselt zu werden. Wobei…

Hilfe, alle Mails kommen zurück!

Amazon ermöglicht es Kunden nun, „unerwünschte Mails“ abzulehnen. Und offenbar tun dies viele Kunden, denn ebenfalls seit diesem Monat fliegen den Händlern jede Menge Mails an Kunden um die Ohren, die Amazon sich nun weigert auszuliefern — eben wegen solcher Spamschutz-Einstellungen bei den Kunden. Welche Mails Amazon als wichtig oder unwichtig klassifiziert und standardmäßig ablehnt, erscheint allerdings zumindest teilweise schwer nachvollziehbar.  So werden zunächst einmal nicht nur Rechnungsmail, sondern auch die Mails der Logistikdienste geblockt. Die spamsensiblen Kunden erfahren dann nicht nur nicht, wann sie ihre Sendung erwarten können – auch Benachrichtigungen zu einer Einlieferung im Paketshop etc. bleiben so (nur vorerst?) auf der Strecke.

Nun kann man das Blockieren ja durch die Kennzeichnung der Mails im Betreff mit „[wichtig]“ umgehen, wobei das Zauberwort dann auch wieder länderspezifisch ist (Tipp: Hier gibt es die Formulierungen für FR, UK, ES & IT). Das zu nutzen, ist für tatsächlich wichtige Mails sicherlich sinnvoll. Wenig sinnvoll dürfte es jedoch sein, diesen Trick flächendeckend auszunutzen.

Titel- und Kategorienänderungen bei Amazon

Amazon greift in die Titel-Gestaltung ein. Demnach werden aktuell Binde- bzw. Gedankenstriche aus den Titeln gelöscht, dabei die Titel aber auch insgesamt (unschön) umgestellt. Merke: Immer (mal wieder) die Styleguides lesen!

Mark Steier von wortfilter fragt, wie groß das Problem von in falsche Kategorien verschobenen Artikeln ist. Und so wie es aussieht, häuft sich der Fall mittlerweile, wo Händler „trickreich“ Artikel in völlig falsche Kategorien umstellen. Dabei geht es offenbar nicht nur darum, sich bessere Gebühren zu erschleichen, sondern u.U. auch um den Gewinn der Buybox.

Wie zeitnah man Paypalgelder transferieren sollte…

In Antworten auf dieses Posting hier beschreiben viele Händler, in welchem Rhythmus sie ihre Paypalguthaben transferieren. Die meisten tun dies tatsächlich täglich. Kein schlechter Rat!

… und warum man nie, NIE eine Unterlassungserklärung unverändert unterschreibt

Abmahnungen gehören — leider — zum Alltag des Onlinehandels. Es dürfte wohl kaum einen langjährigen Händler geben, der noch nie mit diesem Rechts-Instrument zu tun hatte. Die erste Grundregel bei Abmahnungen lautet: Ernst nehmen und reagieren. Und die zweite Grundregel: „Nie, NIEMALS unterschreibt man „einfach so“ die beiliegende strafbewährte Unterlassungserklärung!“. Warum? Weil es sich für den Abmahner dann erst so richtig lohnt, einen auf genau die abgemahnte Schwachstelle hin lückenlos zu überwachen. Und wo Menschen arbeiten, lassen sich Fehler nie komplett ausschließen. Und manchmal lässt sich der Fehler schon im ersten Schritt gar nicht so leicht ausmerzen.

Die gute Nachricht zum Schluss

eBay ist doch nicht tot! Echt jetzt! Wobei, es soll sogar Händler geben, die bei Allyouneed gut verkaufen. Wo bitte? Keine Ahnung, kenne es auch nicht…

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Bild: Mizter x94 via Pixabay

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