Wird in Deutschland bei Verträgen einer der Partner extrem ungünstig gestellt, so kann ein solcher Vertrag wegen "Sittenwidrigkeit" angefochten werden. Das österreichische Recht enthält für eine solche Situation die obengenannte "laesio enormis", auf die sich der Käufer berief.
Hintergrund des Streits war ein für den eBay-Verkäufer sicherlich besonders ärgerlicher Vorfall beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges. Denn er hatte den Wagen in der Produktbeschreibung deutlich als "Bastlerauto" gekennzeichnet und zudem auch Besichtigungsmöglichkeiten angeboten.
Dennoch entschied sich der Käufer gegen eine vorherige Besichtigung und ersteigerte den Wagen für 4.010 Euro – um sich dann bei der Abholung nach einem Blick auf das Auto dennoch ‚über den Tisch gezogen zu fühlen. Und entsprechend einen Rückzieher zu machen. (Via Heise News)
Nachtrag: Aktuell zusammengestellt hat das Shopbetreiber-Blog einige – sich widersprechende – Entscheidungen zu versuchten Käufer-Rücktritten in Deutschland. Die Käufer hatten sich dabei allerdings auf "Erklärungsirrtum" gem. § 119 BGB bezogen.