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„Abmahnanwalt“ von Gravenreuth soll in Haft gehen

Jajaja, ich weiss, diese Nachricht hat so gar keine Relevanz für das tägliche Geschäft. Aber sie verschafft doch ein gewisses Gefühl von Genugtuung, darum kann ich mir hier zumindest einen kurzen Hinweis nicht verkneifen:

Der als ausgeprochen unzimperlicher "Abmahn-Anwalt" berühmt gewordene Freiherr von Gravenreuth ist wegen versuchten Betruges zu einem halben Jahr Haft verurteilt worden – ohne Bewährung. Ausschlaggebend für das harte Urteil waren Vorstrafen wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen. Der Fall betraf eine Pfändung der Domain der Tageszeitung ‚taz‘ und dem Versuch, diese auch noch zu versteigern. Mehr wissen die Heise-News und natürlich die taz selbst, die sich freut.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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