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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016

So kurz vor Weihnachten dreht sich im Online-Handel alles um den Kunden. Während alle Online-Händler vor Arbeit weder ein noch aus wissen, sind die Gerichte nicht ganz so aktiv gewesen. Anders jedoch die Abmahner, die auch in der Weihnachtszeit nicht nachlassen.

Neues Urteil: Sofortüberweisung als Zahlungsart im Online-Shop

Statt sich nach jeder Bestellung zur Bezahlung in den Online-Banking-Account einwählen zu müssen, gibt es immer mehr Zahlungsanbieter, die diesen Prozess abnehmen und erleichtern wollen. In jedem Online-Shop muss aber trotzdem mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zur Verfügung stehen. Die Zahlung per Sofortüberweisung erfüllt genau diese Kriterien und hat den Status „gängige und zumutbare Zahlungsart“ erreicht.

Erotikhandel – Gericht stärkt Online-Händler beim Widerrufsrecht

Lange Zeit war der Erotikhandel ein schmuddeliges Thema. Doch damit ist schon lange Schluss. Was aber geblieben ist, sind Kunden, die benutze Erotikartikel in gebrauchten Zustand zurücksenden. Dass für diese Waren auch noch ein Widerrufsrecht besteht, versetzt betroffene Online-Händler regelmäßig in Entsetzen. Weil die betroffenen Produkte auch nach einem Gebrauch vom Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sind, sind die retournierten Waren meist nur noch reif für die Abfalltonne. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun aktuell, dass Online-Händler sich helfen können, indem sie eine Versiegelung an den Produkten anbringen. Wer das Siegel entfernt, kann sich nicht mehr auf den Ausschluss berufen. Inwieweit die Reinigungsmöglichkeit den Widerruf beeinflusst, bleibt abzuwarten.

Airbnb & Homeaway müssen hohe Strafen zahlen

Viele Nutzer der Zimmervermittler Airbnb und Homeaway schwören auf das Konzept. Für wenig Geld kann der Reisende authentisch wohnen und so Land und Leute einwandfrei kennenlernen. Der Idee machte nun jedoch die Stadt Barcelona einen Strich durch die Rechnung. Airbnb und Homeaway müssen in Spanien 600.000 Euro Strafe zahlen, weil die beiden Zimmervermittler angeblich illegale Vermietungen von Wohnung vorgenommen haben sollen und somit in diesen Fällen keine Steuern gezahlt haben sollen.

Februar 2017: Infografik zu den erweiterte Informationspflichten

Mit dem 9. Januar 2016 folgte der erste Streich. Seit dem Stichtag darf auf keiner Webseite mit Kaufmöglichkeit der Hinweis auf die europäische Streitschlichtungsplattform fehlen. Nachlässigkeiten werden mittlerweile vermehrt mit einer Abmahnung quittiert. Und ein gutes Jahr später folgt der zweite Streich: Ab dem 1. Februar 2017 werden neue Abmahnungen zu befürchten sein, denn es kommen neue Informationspflichten auf die Online-Händler zu. Welche das sind und was es dabei zu beachten gilt, hat der Händlerbund in einer Infografik für Sie erstellt. Die Infografik können Sie hier herunterladen.

Markenkampf um den Black Friday

Zwischen dem 25. und 28. November war wieder der große Preiskampf angesagt. Online und offline wurde geshoppt, was das Zeug hält. Erst vor wenigen Wochen haben wir darüber berichtet, dass die Marke Black Friday hierzulande ein geschützter Begriff ist. In den letzten Jahren war von einem Kampf um die Marke noch nichts wahrzunehmen. 2016 ging es aber ernsthaft zur Sache. So soll die Webseite black-friday.de bereits eine Abmahnung erhalten haben, weil sie die Marke „Black Friday“ unberechtigt verwendet. Es ist zu vermuten, dass noch weitere folgen werden.

Link zum Facebook Impressum verschwunden

Auch für eine bloße Werbung auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit besteht eine Impressumspflicht. Social-Media-Accounts für gewerbliche Zwecke machen davon keine Ausnahme. Jahrelang wurde getüftelt und gebastelt, um endlich eine sichere Möglichkeit für ein Impressum zu haben. Facebook hat vor einigen Jahren nachgegeben und endlich eine Möglichkeit geschaffen. Diese ist aber nun verschwunden. Ob bewusst oder durch einen technischen Fehler, ist nicht geklärt. Diesen Umstand könnten Abmahner derzeit für sich nutzen und abmahnen. Tipps für eine rechtssichere Zwischenlösung hier.

Neues aus der Gesetzgebung

Digitalisierung bedeutet auch Angriffe auf Computersysteme und Kundendaten. Besonders gefährlich wird es, wenn Cyberangriffe auf die Software von Wasser- und Stromversorgern oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen. Dann ist die Allgemeinheit betroffen. Die strafrechtlichen Vorschriften decken zwar derzeit schon Teile dieser Straftaten ab. Die aufgrund des technischen Fortschritts bestehenden Lücken sollten jedoch unbedingt zeitnah geschlossen werden, um Täter abzuschrecken. Mit einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen die Lücken nun angegangen werden und eine „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme“ ergänzt werden.

Von den im Strafrecht vorhandenen Defiziten kann man im Zivilrecht kaum sprechen. Hier wird aufgrund der immensen Informationspflichten für den Online-Handel eher von einer Überregulierung gesprochen. Während die Einhaltung äußerst komplex ist, erfüllen die Informationspflichten ihren Zweck jedoch kaum bis gar nicht. Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung gebeten, die Thematik zu überprüfen und Lösungen für die Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden.

Nationale und internationale Abmahnungen im November

Weil Abmahnungen bislang ein Phänomen des deutschen Marktes sind, unterschätzen Händler die Gefahr aus dem Ausland. Auch von dieser Seite kann es zu einer Zurechtweisung kommen. Beispielsweise wie im November durch den WIWE-Schutzverband aus Salzburg. Abmahnung von Wettbewerbsverstößen deutscher Online-Händler sind nicht nur deutschen Institutionen erlaubt und damit genauso ernst zu nehmen. Aufgrund der Kollision von deutschem, ausländischem und europäischem Recht ist eine anwaltliche Beratung unerlässlich.

Die nachfolgenden Abmahnungen sind im November auf unserem Abmahnradar gelandet:

Puma, Keystore4U und VSM Deutschland GmbH

VAWID e.V., Marcel Frank, MO Streetwear

VSLW e.V., Ahmad El-Sohbi, Wettbewerbszentrale

Superfly, nickelfrei, scheinprivate Händler

Grundpreise, TTPM GmbH, OLAPLEX

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