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Bestellabbrecher dürfen nicht kontaktiert werden

Für Online Shop-Betreiber ist es ja wichtig, die Zahl der Bestellabbrüche möglichst gering zu halten. So sollte das Ziel sein, seine Bestellabläufe dahingehend zu optimieren, dass diese für den Kaufwilligen möglichst schlank und übersichtlich sind.

Die besten Hinweise was man wie noch verbessern könnte, bekommt man sicherlich von den Bestellabbrechern selbst. Schliesslich erfährt man so aus erster Hand, woran es unter Umständen hapert.

Warum also nicht einfach den Bestellabbrecher via E-Mail fragen?
Der Beitrag auf eine entsprechende Frage im Forum von www.frag-einen-anwalt.de gibt hier eine recht eindeutige Antwort.

Kurz zusammengefasst: Wenn der Besteller den Bestellvorgang abbricht, so dürfen Sie die bis zum Abbruch eingegebenen Daten überhaupt nur dann speichern, wenn Sie den Besteller VOR Eingabe der Daten ausdrücklich darauf hingewiesen UND sein Einverständnis eingeholt haben.

Und wer macht das schon bzw. wie sollte dies in der Praxis realisierbar sein?

Der genaue Wortlaut der Antwort kann hier gelesen werden.

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