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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2016

Der Februar stand ganz im Zeichen des Umbruchs. Auch wenn es der kürzeste Monat des Jahres war, ist allerhand Aufregendes und Ereignisreiches passiert. Gleich zu Beginn des neuen Jahres wurden sehr wichtige, den Online-Handel bestimmende, Gesetze auf den Weg gebracht. Auch die deutschen Gerichte urteilten zu wichtigen Fragen des Online-Handels.

Verkauf von nikotinhaltigen Liquids vorerst nicht mehr gestattet

In diesem Jahr ist eine große Änderung des Tabakrechtes geplant. Die bestehenden Gesetzeslücken zum Verkauf von Liquids für das Verdampfen in E-Zigaretten sollen endlich geschlossen werden. Kurz vor der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens mischt sich aber der Bundesgerichtshof ein und stellt den Handel mit nikotinhaltigen Liquids unter Strafe. Händler und Anhänger der elektronischen Zigaretten sind empört über das Urteil (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23.12.2015, Az.: 2 StR 525/13). Erst ab dem 20. Mai ist der Verkauf mit dem neuen Tabakerzeugnisgesetz wieder legal.

Fehlende Datenschutzerklärung kann von Mitbewerbern abgemahnt werden

Auf Webseiten werden massenhaft Daten erhoben und gespeichert. Klar, dass ein Interesse der Nutzer an einer Aufklärung mit dem Verbleib und Umgang dieser sensiblen Daten besteht. Ob das Fehlen einer Datenschutzerklärung einen Abmahngrund darstellt, ist immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen – und immer noch umstritten. Zuletzt nahm das Landgericht Köln Stellung: Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ohne Zustimmung und Belehrung ist wettbewerbswidrig und abmahnfähig (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15).

E-Books nicht steuerlich begünstigt

Zum Schutze des Kulturgutes Buch soll auch der Verkauf von Literatur gefördert werden. Bücher sind in Deutschland deshalb steuerlich begünstigt und daher nur mit einem Steuersatz von 7% versehen. E-Books sollen jedoch umsatzsteuerrechtlich keine Bücher sein und damit nicht von dem Steuervorteil profitieren können (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 3. Dezember 2015, Az.: V R 43/13). Auf der Grundlage des Urteils dürfte davon auszugehen sein, dass auch die Lieferung von E-Books dem Regelsteuersatz unterliegt. Abhilfe kann nur eine Änderung des Steuerrechtes schaffen.

Keine Haftung für geteilte Inhalte bei Facebook

Kommentieren, posten, teilen… Soziale Netzwerke leben von den millionenfachen Interaktionen. Ohne die vielen Beiträge der User wären sie wenig reizvoll. Leider schießen einige Nutzer über das Ziel hinaus und äußern sich beleidigend oder sonst strafrechtlich bedenklich. Das Teilen solcher Beiträge allein führt jedoch nicht zu einer eigenen Haftung, so das urteilende Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 26.11.2015, Az.: 16 U 64/15). Kritisch wird es erst, wenn man zum rechtwidrigen Post seine Zustimmung erteilt, beispielsweise eine Beleidigung ausdrücklich billigt.

Erstattung einer Fehlüberweisung – Ebay-Verkäufer von Bank verklagt

Ehrlichkeit wird nicht immer belohnt. Sie kann sogar sehr teuer werden. Für einen aufgrund eines Kommafehlers deutlich zu hoch überwiesenen Kaufpreis nahm ein Ebay-Verkäufer eine Rückerstattung vor. Jedoch nicht auf das Konto des Käufers – sondern auf das eines Betrügers.

Das gehackte Konto des Käufers wurde zwar wieder von der Bank ausgeglichen. Den Schaden will die Bank nun jedoch vom Verkäufer erstattet haben. Weil er sich einen kriminellen Vertragspartner gesucht habe, solle er auch die Verantwortung für den finanziellen Verlust tragen. Beide Parteien schlossen einen Vergleich – immerhin für beide Seiten mit einem Schaden von über eintausend Euro verbunden.

Urteil: Google will Presseverlage für Snippets nicht bezahlen

Bereits 2013 hat die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechtes für Presseerzeugnisse für Zündstoff gesorgt. Mit diesem durften Presseverlegern für die gewerbliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse Lizenzgebühren erheben. Auch Auszüge, wie in den Google-Suchergebnissen, sind davon betroffen. Weil Google die Lizenzgebühren nicht zahlen will, sollten die Snippets und Vorschaubilder zu den Webseiten einiger Verlage nicht mehr dargestellt werden. Durch das Modell der Suchmaschine entstehe eine vorteilhafte Situation für beide Beteiligte. Eine diskriminierende Ungleichbehandlung liege deshalb nicht vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 19. Februar 2016, Az.: 92 O 5/14 kart. – nicht rechtskräftig).

Amazon-Kontensperrung: Kunden dürfen gekaufte digitale Inhalte nicht vorenthalten werden

Zu viele Retouren bei zu wenig Umsatz… Gründe gibt es viele, dass Online-Shops Bestellern einen Strich durch die Rechnung machen. Auch wenn es die bestehende Vertragsfreiheit möglich macht, den Käuferkreis einzuschränken: Einem Eigentumsentzug darf die Kontensperrung nicht gleich kommen. So geschehen jedoch bei Amazon, wo durch die Kontensperrung auch ein Zugriff auf digital Inhalte (z.B. die Kindle-Bibliothek oder erworbene Musikdateien) verwehrt wurde. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin wurde dieses Verhalten für unzulässig erklärt.

Neue Gesetze

Auch wenn E-Books steuerrechtlich keine Bücher sein sollen (s.o.): Bücher im Sinne der Buchpreisbindung sind sie sehr wohl. Das Bundeskabinett hat im Februar einen Entwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen, mit dem die bisher für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auf elektronische Bücher ausgedehnt wird. Buchhändler müssen daher künftig beim Verkauf von E-Books den festgesetzten Preis erfragen und einhalten.

Ob eine Abmahnung durch einen Mitbewerber möglich ist, wenn keine oder eine nur unvollständige Datenschutzerklärung auf der Webseite verwendet, ist auch mit der aktuellen Rechtsprechung nicht sicher (s.o.). Verbraucherverbände haben mit einem neuen Gesetz aber ausdrücklich die Legitimation, Datenschutzverstöße abzumahnen. Gleich zu Beginn des neuen Jahres ließ der Bundesrat die verbesserte Durchsetzung des Datenschutzes passieren. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten.

Auch wenn der Bundesgerichtshof in einer im Februar bekannt gewordenen Entscheidung der Auffassung ist, dass der Verkauf non nikotinhaltigen Liquids strafbar sein soll – mit dem neuen Tabakerzeugnisgesetz werden Liquids unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich legalisiert. Der Bundestag hat im Februar das neue Tabakerzeugnisgesetz beschlossen, welches am 20. Mai 2016 in Kraft tritt. Auch bei den geregelten strikten Verboten war ein Schließen der gesetzlichen Lücken zum Schutze der Jugend dringend notwendig. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzesentwurf zu, welcher künftig strikte Abgabe- und Konsumverbote an Kinder und Jugendliche auch für den Versandhandel vorsieht.

Die eingerichtete OS-Plattform der europäischen Kommission hat ihre Arbeit am 15. Februar 2016 aufgenommen. Über diese sind nun die ersten Beschwerden durch Verbraucher möglich. Die für die Arbeit der zuständigen nationalen Streitschlichtungsstellen (AS-Stellen) maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind nun ebenfalls verabschiedet.

Im Februar wurde das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt in weiten Teilen am 01.04.2016 in Kraft und regelt formal die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern durch die Schlichtungsstellen.

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