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Neue Impressumspflichten in Österreich

Mit dem Jahreswechsel sind in Österreich mit dem Unternehmensgesetzbuch auch erweiterte Impressumspflichten für Websites in Kraft getreten, wie das noch neue juristische Weblog ‚Rechteck‘ berichtet. Zusätzlich zu den bestehenden Impressumspflichten gilt laut Rechteck nun, dass jeder ‚eingetragene Unternehmer‘ (früher "Kaufmann") im Impressum angeben muss:

Auch für (bestimmte) Personengesellschaften, für Einzelunternehmer und Genossenschaften sind neue Pflichten für die Gestaltung des Webimpressums festgelegt worden. Und auch nicht ins Firmenbuch eingetragene Gewerbetreibende sind bestroffen, sie müssen nun mindestens ihren Namen und den Standort der
Gewerbeberechtigung angeben.

Immerhin: Nur Kapitalgesellschaften müssen sofort reagieren – alle anderen haben noch bis zum 01.01.2010 Zeit, ihre Angaben in Ordnung zu bringen. Dann aber droht auch ihnen bei Verstößen Zwangsstrafen durch das Firmenbuchgericht von bis zu € 3.600,–.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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