Site icon Blog für den Onlinehandel

6 Jahre Fernabsatzgesetz – an Kunden spurlos vorbeigegangen?

Seit dem Sommer 2000 kämpfen Online-Händler mit den Tücken des Fernabsatzgesetzes, das Kunden weitgehende Rechte und Händlern weitgehende Pflichten auferlegt. Doch eine Befragung von Trusted Shops ergab nun, dass auch im Jahre 6 nach Einführung des Fernabsatzgesetzes bei Kunden große Unsicherheit bezüglich ihrer Rechte beim Online-Kauf herrscht.

Immerhin: die meisten wissen um ihr Warenrückgaberecht sowie um die Pflicht des Händlers, ein Impressum und eine Mailadresse anzugeben. Doch bei den Details gerieten die 1.000 Befragten ins Schwimmen: nur 71,2% wussten, dass die Rücksendekosten in bestimmten Fällen zu ihren Lasten gehen (können) und eine Mehrheit befürchtete, dass nach einer Öffnung der Originalpackungen ihr Rückgaberecht erlischt.

Auch bezüglich Datenschutz und Transportschäden zeigte die Stichprobengruppe Unwissenheit. Insgesamt urteilten die Kunden offenbar vor allem aus einem allgemeinen Gerechtigkeits-Bauchgefühl heraus, denn "Alter, Geschlecht, Schulbildung oder Interneterfahrung haben einen signifikanten Einfluss auf die Fehlerquote" – so Trusted Shops.

Für Webhändler bietet sich also nach wie vor die Möglichkeit, über offensive Benennung der Verbraucherrechte zu punkten – selbst wenn er ’nur‘ die gesetzlich vorgegebenen Services bietet. Die 10 Fragen und die Ergebnisse gibt es hier (PDF, 169,5 kb).

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Exit mobile version