Heise News berichten heute über den Fall, bei dem eine eBay-Händlerin eine Käuferin negativ bewertete, nachdem diese ein bestelltes und geliefertes Laufband wegen angeblicher Fehler wieder zurückgegeben hatte. In dieser Bewertung hatte sie formuliert: "Bietet, nimmt nicht ab, schade, obwohl selber großer Verkäufer".
Die Käuferin hatte hierzu Stellung genommen ("Band war nicht OK. Innerhalb Widerspruchsfrist zurückgegeben. Deshalb negativ??") und war dann vor Gericht gezogen. Dieses gab ihr nun Recht, denn sie habe die Ware ja sehr wohl abgenommen und bezahlt. Die Händlerin wurde daher verurteilt, zumindest die Phrase "nimmt die Ware nicht ab" zu löschen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub