Oft scheuen die Händler den Gang zum Anwalt und schreiben ihre AGB von den (fehlerhaften) AGB anderer Händler ab. Wird dann noch nach eigenem Gutdünken angepasst, summieren sich die fehlerhaften Klauseln. Fehlerhafte AGB jedoch sind unwirksam – somit ist diese Vorgehensweise für die Unternehmen nicht grad ungefährlich.
Immerhin: Positiv aufgefallen ist die Einhaltung der besonderen Regelungen zum Fernabsatz – in diesem Bereich wurden wenig Fehler gefunden. Die Details der Ergebnisse (PDF, 36,5 kb) gibt es auf der Website der Arbeiterkammer Wien; hier sind auch Beispiele fehlerhafter Formulierungen aufgeführt und erläutert.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub