Übrigens: Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Nichtigkeit der amtlichen Vorlage für die Widerrufserklärung hat die IT-recht Kanzlei jetzt einen eigenen neuen Entwurf für eine rechtssichere Widerrufserklärung veröffentlicht.
Zahlungsnachweis bei gescheiterter Nachnahmezahlung: Läuft bei einer Nachnahmesendung die Zahlung schief, weil z.B. der Transporteur die Sendung nicht als Nachnahmelieferung erkannt hatte, liegt die Beweispflicht für eine angebliche Bezahlung beim Kunden.
Das BGH behandelte hier einen Fall, den so ähnlich viele Online-Händler kennen: Bei der Übergabe einer Lieferung an den Transporteur ging irgendwie die Auszeichnung als Nachnahme schief. In der Folge versäumte der Austräger, bei der Übergabe vom Kunden das Geld einzufordern. Später behauptete der Kunde jedoch, das Geld bezahlt zu
haben -. konnte dies aber mangels Quittung nicht beweisen.
Abmahnfalle "Lebenslange Garantie": Wer eine ‚lebenslange Garantie‘ auf seine Produkte gewähren will, sollte dies lieber doch in eine definierte Zeitspanne umwandeln. Denn die Werbung mit einer lebenslange Garantie ist ‚irreeführend‘. Auf dieser Basis sind zuletzt diverse eBay-Händler abgemahnt worden.
Umlaut-Domain muss akzeptiert werden: Domaininhaber können nicht gegen gleichlautende Umlaut-Domains vorgehen. Das Landgericht Frankenthal sehen angesichts der unterschiedlichen Schreibweise – einmal ohne, einmal mit Umlaut – keine Namensgleichheit gegeben. Geklagt hatte hier ein Preisvergleichsportal, es gibt jedoch auch schon andere ähnliche Entscheidungen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub