Da beruhigt es ungemein, wenn laut E-Commerce-Magazin ein "Dortmunder IT-Anwalt […] nach aktuellem OLG-Urteil eine Trendwende bei Internet-Rechtsprechung" sieht.
Demnach haftet nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 1-15U180/05)) vom 26.04.2006 der Betreiber von Webforen nicht mehr in jedem Fall für den Inhalt der Beiträge. Sind nämlich die Nutzer der Foren durch eine obligatorische Registrierung eindeutig zu identifizieren, können sich Geschädigte direkt gegen die Beitrag-Verfasser wehren. In diesem Fall könnte der Betreiber aus der Haftung entlassen sein. Daher wird Forenbetreibern dringend empfohlen, bei ihren Foren eine namentliche Registrierung zu verlangen.
Doch so schön dieses bereits als ‚Trendwende in der Rechtsprechung‘ bezeichnete Urteil auf den erste Blick wirkt, eine echte Lösung ist es nicht. Denn einerseits ist (noch) nicht klar, ob die von den Richtern geäußerte Einschätzung für alle Formen von Foren und auch Weblogs etc. gelten soll – im Urteil wird jeweils von ‚Meinungsforen‘ gesprochen. Zum anderen leben gerade Blogs beispielsweise davon, dass die (administrativen) Hürden bei der Kommentierung von Artikeln sehr gering sind. Insofern kann auch dieses Urteil Weblog- und Forenbetreiber nicht wirklich glücklich machen.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub