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Nicht nur Ebay steht im Visier der BaFin

Bei vielen Kommentatoren auf dieser Seite sorgte es für Schadenfreude, dass die Bankenaufsicht BaFin den Plänen von Ebay, künftig die Bezahlabwicklung zu monopolisieren, einen Dämpfer verpasste. Doch wie ein aktueller Spiegel-Artikel zeigt, ist nicht nur Ebay ins Visier der BaFin geraten: Vielmehr untersucht die Bankaufsicht generell, ob für das jeweilige Geschäftsmodell der E-Commerce-Plattformen der Erwerb einer Banklizenz nötig ist.

Wie es in dem Spiegel-Beitrag heißt, ist der Hintergrund für das Aktivwerden der BaFin eine EU-Richtlinie zum Thema Zahlungsdienste aus dem Jahr 2007. Eine Banklizenz schreibt diese zwingend nur für Dienste vor, „deren Haupttätigkeit darin besteht, für Zahlungsdienstnutzer Zahlungsdienste zu erbringen“.

Bei der Übertragung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde im Rahmen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) von 2009 versucht, durch eine Auflistung von Ausnahmen den Geltungsbereich des Gesetzes festzuschreiben. Während sich darin explizite Regelungen beispielsweise für Handelsvertreter finden, versäumte es der Gesetzgeber allerdings im E-Commerce-Bereich für Klarheit zu sorgen – und öffnete der BaFin damit Tür und Tor.

Wie der Spiegel berichtet, wirkt das Vorgehen der Bankaufsicht uneinheitlich und zufallsgesteuert. So seien Ebay, Amazon und Rakuten Kandidaten für eine Banklizenz, MyTaxi dagegen nicht. Dabei setze auch der Taxi-Vermittler auf eine zentrale Zahlungsabwicklung und leite die Einnahmen an die angeschlossenen Partner weiter.

Die BaFin-Forderung nach dem Erwerb einer Banklizenz kann für E-Commerce-Dienste weitreichende Folgen haben, betonen die Spiegel-Autoren:

„Für eine solche Lizenz müssen die Firmen zahlreiche Auflagen erfüllen, einen Geldwäschebeauftragten bestellen, besondere IT-Richtlinien erfüllen, bei BaFin und Deutscher Bundesbank vierteljährlich die für die Überprüfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung erforderlichen Angaben einreichen, monatlich der Bundesbank Berichte über Vermögensstatuts, Gewinn- und Verlustrechnung und Zahlungsvolumen übermitteln.“

Für einen E-Commerce-Konzern wie Ebay mag das Abarbeiten dieser Anforderungsliste nur einen ärgerlichen Zusatzaufwand bedeuten. Für kleinere Anbieter und Newcomer kann die BaFin-Forderung nach einer Banklizenz dagegen fatal sein: „Ein Start-up ist damit praktisch tot“, zitiert der Spiegel eine auf das Thema spezialisierte Anwältin.

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