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Irritierende Haftungsausschluss-Erklärungen auf eBay

Auf eBay geht bei den Haftungs-Ausschlusserklärungen offensichtlich vieles durcheinander. So findet sich bei vielen (Privat-)Versteigerungen der Hinweis: "Garantie oder Rückgabe nach dem neuen EU-Gesetz" seien ausgeschlossen.

Dass es ein solches EU-Gesetz gar nicht gibt, welche Haftungsausschlüsse wie erklärt werden können oder eben nicht – und wie das nochmal war mit "Garantie", "Mängelhaftung" etc., beschreibt der erste Teil einer neuen Folge mit juristischen Artikeln von Karin Seidel bei akademie.de.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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