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Garantie und Gewährleistung

Das am 01. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts enthält wesentliche Änderungen des bisher geltenden Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wichtig ist insbesondere die Verlängerung der Verjährungsfrist für die Haftung für mangelhafte Produkte auf 2 Jahre.

Doch nicht nur auf Verbraucherseite herrscht manchmal noch Unsicherheit wer wann und wie bei Reklamationen zuständig ist.

Da dieses Thema bereits von den verschiedensten Stellen kompetent besprochen wurde, möchten wir dies an dieser nicht mehr neu aufwärmen, sondern auf einige ergiebige Quellen verweisen.

Information der IHK Frankfurt a.M. zu Umtausch, Rücktritt, Reklamation und Garantie
-> hier geht zum Text

Abhandlung "Kaufrecht und Gewährleistung" von Ralf Thormann auf 123recht.net
-> hier geht zum Text

Information der Wettbewerbszentrale was bei Internetauktionen zu beachten ist
-> hier geht zum Text

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