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Keine Werbung in Empfehlungsmails!

Heise online berichtet von einem Urteil des OLG Nürnbergs zu Produkt-Empfehlungsmails. danach dürfen solche Empfehlungsmails ausser der reinen Produktinformation keine zusätzliche Werbung enthalten: "Zur Begründung führten die Richter an, dass mangels einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers eine rechtswidrige "unzumutbare Belästigung" und somit Spam vorliege."

Gegenstand war eine Produktempfehlungs-Mail aus dem Quelle-Shop. Diese enthielt neben der eigentlichen Produktempfehlung auch Hinweise auf "Sonderaktionen" und ähnliches. Das Gericht sah dabei zusätzlich auch die Rechte des Shopbesuchers missachtet, der von der sonstigen enthaltenen Werbung ja keine Kenntnis erhalte. Insofern griff auch das Argument von Quelle nicht, dass eigentliche Versender der Mail nicht ein Kunde sei und nicht sie selbst.

Das Urteil im Wortlaut gibt es hier.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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