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Forenbetreiber: Keine Atempausen!

Das AG Winsen an der Luhe hat in einer Kostenentscheidung befunden, dass Forenbetreiber ihre Mails laufend kontrollieren müssen, um Löschungsanfragen umgehend nachkommen zu können.

Der Fall: In einem Forum war am Abend des 27.01.2005 ein manipuliertes Foto eingestellt worden, das einen Forenteilnehmer beleidigte. Dieser verlangte mittags am 30.01. per Mail vom Forenbetreiber die Löschung des Fotos. Er setzte dabei eine Frist bis 15:00 Uhr des Folgetages, also von ca. 24 Stunden.

Nur war der 30.01. ein Sonntag, mithin betrug die Frist gerechnet von den üblichen Geschäftszeiten aus nur mehr etwa sieben Stunden. Zu wenig Zeit für den Forenbetreiber, der vorübergehend abwesend war und der Aufforderung nicht nachkam.

Es folgte eine Einstweilige Verfügung, diese wurde jedoch vom Kläger später zurückgezogen, dann wieder erneut bestätigt etc. – ein ziemliches Geplänkel. Deswegen wurde vom Gericht auch nicht über die Sache entschieden, sondern ’nur‘ über die Aufteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Und hier urteilte das Gericht, dass der Beklagte Forenbetreiber die Kosten des Klägers zu tragen habe, weil:

Ihm war also die in seinem Forum befindliche Beleidigung bekannt und er musste sie entfernen. Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte verpflichtet, die von dem Kläger gesetzte Frist einzuhalten.

Für Forenbetreiber heisst es also: Allzeit auf Wachposten sein – oder es lassen… Keine beruhigende Ausgangslage für die bevorstehende Urlaubszeit: wer keine absolut vertrauenswürdige Vertretung findet, sollte sein Forum bei Abwesenheiten vielleicht lieber schließen.

Links: Artikel bei intern.de, Diskussion bei openBC, Dokumentation des Urteils

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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