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Regeln und Abmahnfallen für das internationale Geschäft

Im aktuellen E-Commerce Tipp für die Internet World Business gibt Ulrich Hafenbradl von Trusted Shops ein paar wichtige rechtliche Hinweise worauf man achten sollte, wenn man ins Ausland verkauft.

Sollte sich jeder mit Auslandsgeschäft durchlesen oder wussten Sie, dass es in Griechenland und Estland keinerlei Ausnahmen vom Widerrufsrecht (auch nicht bei Maßanfertigungen oder bei zur Rücksendung nicht geeigneten Waren) gibt, in Finnland immer der Händler die Rücksendekosten tragen muss und in Spanien der doppelte Kaufpreis rückerstattet werden muss, wenn eine Rückzahlung nach Widerruf nicht binnen 30 Tagen erfolgt.

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