Danach müssen die Gutscheine drei Jahre Gültigkeit haben – eine Begrenzung sei eine "unangemessene Benachteiligung" der Kunden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die das Urteil angestrebt hatte, sieht hierin eine "richtungsweisenden Entscheidung" – womit sie vermutlich Recht hat. Sie ruft in ihrer Pressemitteilung entsprechend auch alle anderen Onlinehändler dazu auf, sich ebenfalls daran zu halten.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub