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Gutscheine: Gültigkeit nicht unter drei Jahren

Es ging durch alle Medien inklusive der Tagesschau, so dass es wohl jeder mitbekommen hat. Dennoch – weil wir ja vor kurzem erst das Thema "Gutscheine" hier hatten, sei auf das Urteil des Oberlandesgerichts München hingewiesen, dass es Amazon untersagte, die Gültigkeit seiner Gutscheine auf nur ein Jahr zu begrenzen.

Danach müssen die Gutscheine drei Jahre Gültigkeit haben – eine Begrenzung sei eine "unangemessene Benachteiligung" der Kunden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die das Urteil angestrebt hatte, sieht hierin eine "richtungsweisenden Entscheidung" – womit sie vermutlich Recht hat. Sie ruft in ihrer Pressemitteilung entsprechend auch alle anderen Onlinehändler dazu auf, sich ebenfalls daran zu halten.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

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