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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2017

Gastartikel: Alle Zeichen stehen gleich zu Beginn des Jahres auf Harmonie. Ab dem 1. Februar 2017 haben Online-Händler zwar wieder neue Informationspflichten, dessen Vorbereitung sie die letzten Tage beschäftig hat. Ziel ist jedoch, dass weniger Menschen vor Gericht ziehen sollen und sich stattdessen lieber friedlich und selbstbestimmt einigen sollen. Was sonst noch los war? Hier gibt’s den Rückblick.

Ist der OS-Link bald Geschichte?

Für Händler bedeuten neue Informationspflichten nichts als Ärger. Egal welchen Zweck sie verfolgen, für Händler schwebt mit neuen Hinweispflichten stets das Damoklesschwert der Abmahnung über den Köpfen. Warum sich also nicht wehren und die Hinweispflichten kritisch hinterfragen. Auf eine seiner Meinung nach gesetzliche Unzulänglichkeit stürzte sich ein Marktplatz-Händler. Obwohl der Händler keinen Link zur OS-Plattform verwendete, wie er seit 9. Januar 2016 Pflicht ist, kam er vor Gericht damit durch. Der Hinweis auf die OS-Plattform auf Online-Plattformen wie Amazon soll nun doch nicht notwendig sein. Zumindest wenn es nach dem Oberlandesgericht Dresden geht (Urteil vom 17.01.2017, Az. 14 U 1462/16). Das Urteil ist jedoch bisher ein Ausreißer und damit mit Vorsicht zu genießen.

Händler auch für Ausreißer verantwortlich

In einem Online-Shop gibt es Hunderte von Vorschriften und Besonderheit zu beachten: richtige Produktkennzeichnung, Rechtstexte und ein abmahnsicherer Bestellablauf. Auch der gewissenhafteste Unternehmer ist nicht fehlerfrei, denn wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Späne. Auch für Ausreißer kennt der Bundesgerichtshof jedoch keine Gnade. Der Bundesgerichtshof machte kürzlich deutlich, dass er bei Ausreißern zwar ein Auge zudrücken könne. Wer behauptet, es habe sich um einen Ausreißer gehandelt, muss dafür aber entsprechende Beweise vorlegen, um sich zu entlasten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2016, Az.: I ZR 234/15). Konkret ging es um Leuchtmittel, die einen Grenzwert an Schwermetallen überschritten.

Reiseportale dürfen Reiseversicherungen nicht aufdrängen

Kennen Sie es – Sie klicken sich in der Vorfreude einer anstehenden Reise durch ein großes Buchungsportal und am Ende ist das Schnäppchen doch gar nicht mehr so günstig? Jeder, der online schon einmal eine Reise gebucht hat, kennt das Phänomen, wie „lebensnotwendige“ Versicherungen zu Buche schlagen. Damit ist zwar schon seit 2014 Schluss – für Opodo jedoch erst jetzt, mit dem aktuellen Urteil. Dem BGH zufolge stelle der Buchungsvorgang die Zusatzkosten nicht klar, transparent und eindeutig dar.

Markennamen bei der Suchmaschinenoptimierung

Online-Shops und erst recht „normale“ Webseiten gibt es wie Sand am Meer. Wie soll man sich bloß von der breiten Masse abheben, wenn bei Eingabe des Suchbegriffs „Sneaker“ bei Google 161 Millionen Treffer angezeigt werden. Die Suchmaschinenoptimierung ist daher aus dem Online-Marketing nicht mehr wegzudenken. Bei Markennamen kann es aber brenzlig werden: Es ist eine unzulässige Verwendung einer fremden Marke, wenn der Markenname „das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine“ beeinflussen soll  (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2016, Az.: 6 U 17/14).

Buchpreisbindung: Rücksendungen sind keine Gebrauchtware

Für Bücher, und mittlerweile sogar für E-Books, gibt es eine Buchpreisbindung. Nach dieser müssen Verlage einen festen Preis bestimmen, der vom Handel weder über- noch unterschritten werden darf. Ausgenommen davon sind jedoch gebrauchte Bücher. Ein Buch ist jedoch erst gebraucht, wenn es zumindest einmal als Neuware verkauft wurde, und der Erlös daran dem Buchsektor zugeflossen ist. Retouren im Online-Handel können damit nicht in den Bereich „gebrauchte Bücher“ eingeordnet werden (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.11.2016, Az.: 4 HK 0 6816/16).

Stichtag 1. Februar 2017: Hinweispflichten für Webseitenbetreiber

Mit Gesetzesänderungen müssen Online-Händler in regelmäßigen Abständen leben. Während 2016 die ODR-Verordnung in Kraft trat, zieht nun das nächste Gesetz in puncto Streitschlichtung nach. Das deutsche Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, welches zum Stichtag für einige Unternehmen neue Hinweispflichten einführt.

Spätestens ab dem 1. Februar müssen bei zahlreichen Händlern neue Rechtstexte auf der Webseite stehen. Auch stationäre Händler, die AGB verwenden, sind betroffen.

Mitglieder des Händlerbundes haben bereits eine Information über die Änderung und eine Anleitung zur Aktualisierung der Rechtstexte erhalten. Prüfen Sie im Hinweisblatt des Händlerbundes, ob Sie ebenfalls nachziehen müssen.

Privatsphäre 2.0

Seit der letzten Revision der E-Privacy-Richtlinie im Jahr 2009 haben sich elektronische Kommunikationsdienste deutlich entwickelt. Konsumenten und Unternehmen setzen zunehmend auf internetgestützte Kommunikationsdienste, wie z. B. Instant Messaging. Diese Dienste werden jedoch nicht durch aktuelle E-Privacy-Regeln abgedeckt. Daher hat die EU-Kommission als Teil ihres Großprojektes “Gemeinsamer digitaler Binnenmarkt” eine überarbeitete Version der sog. E-Privacy-Richtlinie vorgelegt.

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