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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2016

Letzten Monat sind die meisten Bundesländer in ihre wohlverdiente Ferienpause gestartet. Von einem echten Sommerloch konnte man im Juli jedoch nicht sprechen. Wer sich nicht die Zeit mit dem Jagen von Pokémon vertrieb, musste sich mit dem neuen Elektrogesetz herumschlagen. Welche weiteren News es im Juli im IT-Recht gab, haben wir zum Nachlesen noch einmal gesammelt.

Rabatt-Coupon kann auch von Mitbewerbern eingelöst werden

Ohne Konkurrenz bräuchte es kein Marketing. Die potentiellen Kunden sollen sich statt für die Konkurrenz für den eigenen Shop entscheiden. Auf diesem Grundgedanken basieren alle Marketingstrategien. Eine solche Strategie kann die Einlösung von Gutscheinen der Konkurrenz im eigenen Geschäft sein. Das ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, so der Bundesgerichtshof. Sicher kann man sich über Sinn und Unsinn eines solchen Konkurrenzkampfes streiten, ein unrechtmäßiges Eindringen in einen fremden Kundenkreis ist es jedoch nicht. Es spreche nichts dagegen, durch eine solche Rabattaktion einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.

Kein SPAM! Bestätigungs-E-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren ist zulässig

Die Newsletteranmeldung sollte möglichst über das Double-Opt-In-Verfahren laufen. Hier erhält der Abonnent nach seiner Anmeldung zunächst eine Bestätigungsmail, in welcher er einen Aktivierungslink klicken muss. Erst dann ist die Adresse in den Verteiler aufgenommen. Von Spam kann hier noch nicht gesprochen werden, weil es im Interesse des Empfängers nur um die Klärung geht, ob er in Werbung eingewilligt hat. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf gesehen und grünes Licht für die Bestätigungs-E-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren gegeben.

Google Cache immer leeren

Bilderklau ist im Online-Handel ein heikles Thema. Nicht nur die Abmahnungen kosten viel Geld. Auch spätere Verstöße gegen die Unterlassungserklärung können in die Tausende gehen. Ist ein unberechtigt verwendetes Foto auch bei der Recherche bei Google im  Cache der Suchmaschine auch noch später auffindbar, kann schon ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung gesehen werden. Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 19.05.2016, Az.: 4 U 45/15) sieht dies zwar anders. Da andere Gerichte durchaus strenger waren, sollte lieber zweimal hingeschaut werden.

Garantiewerbung und „voraussichtlicher“ Versand – Abmahnungen für Amazon-Händler

Es vergeht kein Quartal, in dem wir nicht über neue Abmahnungen des IDO Verbandes berichten müssen. Im Juli hat sich der für seine Abmahnungen bekannte IDO Verband unvollständige Garantiewerbungen herausgepickt. Grund für die aktuellen Abmahnungen war die häufig fehlerhafte Werbung mit Garantien auf Amazon. Bei der Werbung für eine (Hersteller-)Garantie müssen stets die genauen Bedingungen (z.B. Garantiegeber, Geltungsbereich) angeführt werden. Die betroffenen Amazon-Händler waren hier jedoch nachlässig.

Diese Abmahnungen waren nicht die einzigen. Amazon-Händler waren im Juli auch Ziel aus einer anderen Richtung. Eine Händlerin mahnte Amazon-Händler ab, weil diese die von Amazon vorgegebene „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ in ihren Artikelbeschreibungen benutzten. Diese Art der Versandzeitangabe sei unzulässig, weil der Händler mit der Angabe „voraussichtlich“ die Nennung einer exakten Frist vermeidet. Die Abmahnungen lösten eine große Welle an Protesten aus, da Händler keinen Einfluss auf diese Anzeige haben. Die Amazon-Abmahnungen sind deshalb besonders ärgerlich. Bleibt für alle Händler zu hoffen, dass Amazon umgehend reagieren wird.

Verbraucherzentrale jagt PokémonGo-Entwickler

Auch wenn es die überwiegende Zahl der Pokémon-Süchtigen nicht allzu sehr stören dürfte: Die Verbraucherzentrale fand wenige Tage nach dem Start das berüchtigte Haar in der Suppe der neuen PokémonGo-App. Die App greife massenhaft personenbezogene Daten ab und verhindere damit ein anonymes Spielen. Außerdem kann das Spiel ohne weitere Gründe geschlossen werden und Käufe gehen damit möglicherweise verloren.

Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte seit Juli Pflicht

Neun Monate hatten rücknahmepflichtige Händler Zeit, sich um eigene Rücknahmestellen zu kümmern und diese der Stiftung EAR zu melden. Gar keine leichte Aufgabe. Bin ich verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen? Welche Änderungen müssen an den Rechtstexten vorgenommen werden und wie soll die Rücknahme am effektivsten und kostengünstigsten umgesetzt werden? Viele Fragen waren und sind bei der Umsetzung des neuen Elektrogesetzes in die Praxis noch offen. Nichtsdestotrotz war die Schonfrist am 24. Juli abgelaufen.

Mit der Umsetzung der neuen Altgeräterücknahmepflicht ist es jedoch noch nicht getan. Auch die gesetzeskonforme Kennzeichnung darf von Händlern nicht vernachlässigt werden. So ist schon seit längerem die Angabe des Energieeffizienzlabels Pflicht, die genaue Umsetzung für den Online-Handel war jedoch unklar.

Offene WLAN-Netze: Störerhaftung passé?

Was in anderen Ländern seit langem zur Selbstverständlichkeit gehört, ist in Deutschland undenkbar. Supermärkte, Einkaufszentren und Restaurant mit einem offenen und kostenlosen WLAN-Netzwerk… In Deutschland lange Zeit Zukunftsmusik. Grund war, dass Betreiber solcher Netzwerke für Straftaten und Rechtsverstöße, die über ihren Hotspot begangen wurden, mithaften mussten.

Die Änderung des Telemediengesetzes, die im Juli in Kraft getreten ist, bringt jedoch keine vollendige Verbesserung. Nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut sind Unterlassungsansprüche gegen die Betreiber nicht ausdrücklich ausgeschlossen – Abmahnungen also nicht passé. Es ist zu hoffen, dass die Gerichte hier schnellstmöglich Klärung herbeiführen werden.

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