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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2016

Brexit und Europameisterschaft… neben diesen Ereignissen haben die rechtlichen News im Juni nur wenig Platz gehabt. Nichtsdestotrotz waren die Gerichte und Abmahner nicht untätig. Außerdem sollten alle urlaubsreifen Online-Händler jetzt Vorkehrungen treffen, bevor sie sich in den Urlaub verabschieden. Wir blicken noch einmal auf den Juni zurück.

Tippfehler im Online-Handel – Können Kunden wirklich die Lieferung verlangen?

Wird der Markenfernseher für 69,99 Euro anstatt für 699 Euro verkauft, ist das nicht nur ärgerlich, sondern für kleinere Händler existenzbedrohend. Ein kleiner Tippfehler kann bereits dazu führen, dass Kunden die falsch ausgezeichnete Ware zu Hauf kaufen und im Anschluss auf eine Lieferung bestehen. Die damit konfrontierten Online-Händler sind nicht nur geschockt, sondern mit der rechtlichen Einordnung auch überfordert. Können Kunden wirklich auf eine Lieferung bestehen, wenn der Preis falsch angegeben war und es sich offensichtlich um einen Tippfehler handelte? Es ist dann zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen wurde, aus dem der Kunde die Lieferung verlangen kann. Eine Möglichkeit, aus dem geschlossenen Vertrag wieder herauszukommen ist eine Stornierungs-Mail an den Kunden (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15). Aber auch hier gibt es Einiges zu beachten.

Fehlende Garantie berechtigt zum Rücktritt

Dubiose Händler haben auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu einem sinkenden Vertrauen geführt. Deshalb ist es den Kunden umso wichtiger, dass ihnen genügend Rechte an der Seite stehen, um bei etwaigen Mängeln vorgehen zu können. Auch eine Garantie des Herstellers kann das letzte Zünglein an der Waage für eine Kaufentscheidung sein. Ist eine versprochene Herstellergarantie für ein Gebrauchtwagen tatsächlich aber nicht mehr vorhanden, liegt ein Mangel des verkauften Gebrauchtwagens vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Juni 2016, Az.: VIII ZR 134/15).

Der Wertersatz im Online-Handel

Online-Kunden sollen nicht schlechter stehen als Käufer in einem normalen Ladengeschäft. Dort können die Waren anders als im Online-Shop an- und ausprobiert werden. Deshalb will der Gesetzgeber auch bei einem Einkauf über das Internet das Recht garantieren, eine Ware auszupacken, zu probieren bzw. zurückzusenden. Es gibt jedoch Verbraucher, die reizen das ihnen per Gesetz zustehende Widerrufsrecht bis aufs Äußerste aus. Nur in wenigen Fällen können Händler hierfür einen Wertersatz in Abzug bringen. Eine Testnacht auf einer im Internet bestellten Matratze soll jedoch möglich sein, und Händler können dafür keinerlei Wertersatz in Abzug bringen (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 15.04.2016, Az.: 7 C 273/15).

Sommerpause: So wird der Online-Shop fit für die Urlaubszeit

Die ersten Bundesländer sind schon im Juni in ihre wohlverdiente Sommerpause gestartet. Auch das nun ist den meisten Branchen vorherrschende Sommerloch wird den meisten Händlern Grund genug sein, sich eine Auszeit zu nehmen. Einfach die Schotten dicht zu machen, geht jedoch nicht. Ein Banner, der über die Urlaubszeit informiert, reicht auch nicht aus. Mit unseren Tipps vermeiden Sie Ärger mit Kunden und Mitbewerbern und können sich eine entspannte Auszeit gönnen.

Ebay Plus: Widerrufsrecht auch für gewerbliche Kunden

Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, seine abgegebene Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht also grundsätzlich nur bei Verbraucherverträgen. Ebay will nun sein Treueprogramm auch auf gewerbliche Kunden ausweiten. Damit erhalten auch gewerbliche Käufer seit 27.06.2016 die Möglichkeit, Ebay Plus-Mitglied zu werden, und ein einmonatiges Widerrufsrecht zu nutzen. Da die Widerrufsbelehrung in den meisten Fällen nur für Verbraucher zugeschnitten ist, haben viele betroffene Händler eine Änderung der Rechtstexte vorzunehmen.

Cartier-Abmahnungen beim Verkauf von Uhren

Das Traditionsunternehmen Cartier steht für Luxus-Markenuhren und legt viel Wert auf sein hochwertiges Image. Gerade bei solchen Produkten sind jedoch zahlreiche Trittbrettfahrer unterwegs, die den guten Ruf ausnutzen und schlimmstenfalls Plagiate anbieten. Im Juni wurden daher vermehrt Uhren des Luxusschmuckherstellers Cartier versendet, der sich gegen Schmuck- und Uhrenhändler wendete, die unter der geschützten Bezeichnung „TRINITY“ vertrieben werden.

Neue und alte Gesetze!?

Das neue Tabakerzeugnisgesetz hat jahrelange Debatten hinter sich, bis es im Mai 2016 endlich in Kraft getreten ist. Offensichtlich ist das Gesetz schon wieder veraltet und muss reformiert werden. Seit Juni gibt es erste Vorschläge, wie man das Gesetz zum Schutz der Jugendlichen vor den Gefahren beim Tabakkonsum wieder reformieren kann. Auf dem Tisch des Bundesrates liegt seit Juni ein erster Überarbeitungsentwurf, der unter anderem eine Ausweitung von Mitteilungspflichten auch für nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter vorsieht.

Klar, dass Google & Co. als Megaunternehmen riesige Umsätze einfahren und den Steuerzahler nicht gerne teilhaben lassen wollen. Doch es ist etwas anderes, sich gegen Steuergesetze hinwegzusetzen. Schon seit Jahren sind die Steuertricks der großen Konzerne ein Dorn im Auge der Europäer. Nun sollen sie endlich Gegenwind spüren. Der EU-Ministerrat hat im Juni ein neues Gesetz abgesegnet, nach welchem Steuern künftig endlich in den Ländern zu zahlen sein sollen, wo die Gewinne auch tatsächlich anfallen.

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