Es ist Urlaubszeit – und damit die beste Zeit für neue Rechtslücken. Eine solche Lücke tut sich bereits seit dem 12. Juni auf: An diesem Datum trat nämlich automatisch ein höhergestellte EU-Recht der alten deutschen Preisangabengesetzgebung auf die Füße. Weil der Gesetzgeber das deutsche Recht nicht rechtzeitig in der Übergangsfrist von knappen sechs Jahren an die Vorgaben der EU angepasst hat, gibt es nun ein deutsches Recht – die Preisangabenverordnung PAngV – sowie ein darüber liegendes EU-Recht – die Richtlinie Nr. 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, „UGP-Richtlinie“ genannt. Und natürlich sind einzelne Vorschriften in beiden Regelungen unterschiedlich gestaltet, was teilweise in Kollisionen resultiert.
Wichtig für Onlinehändler: Wo die PAngV striktere Vorgaben macht als die UGP-Richtlinie, sind diese strengeren Vorgaben nun unwirksam. Denn die UGP-Richtlinie ist nach Inkrafttreten am 12.06.2013 ein höherwertiges Recht als die nationale PAngV! Dies hat mehrere wichtige Folgen: [Weiterlesen…] about Preisangabenverordnung und EU-Recht – seit dem 12.6. ein ungleiches Gespann