In unserem Gratis-Ratgeber „DDoS-Schutzgelderpressung – was tun?“ raten wir (wie alle Experten) dazu, DDoS-Versuche umgehend anzuzeigen. Allerdings war bislang unklar, auf welcher rechtlichen Basis DDoS-Angriffe strafbarsind – hier liegt nun das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen den DDoS-Erpresser „Klaus Störtebeker“ vor, das eine Strafbarkeit ganz klar bejaht.
So hat sich „Klaus Störtebeker“ nach Ansicht des Gerichtes durch sein Tun nicht nur der Erpressung strafbar gemacht (vollendete gewerbsmäßige Erpressung gemäß §§ 253 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 1. Alt. StGB), sondern mit den DDoS-Angriffen auch Computersabotage begangen:
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub