International Marketplace Network (IMN): Gemeinsam gegen Amazon und ebay

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Die vier europäischen Online-Marktplätze real.de, Cdiscount (Frankreich), eMAG (Rumänien)und ePrice (Italien) haben ein gemeinsames internationales Marktplatz-Netzwerk gegründet. Die auf aktuell rund 30.000 aktiven Händler auf den vier Plattformen können dadurch mit wenigen Klicks Zugang zu über 230 Millionen potenziellen Kunden erlangen, verkündete Real.de stolz in einer Pressemeldung. Wir haben bei Real.de-Geschäftsführer Gerald Schönbucher nachgefragt und spannende Details zu der ambitionierten Amazon PanEU-Alternative erfahren. 

Die Idee zum International Marketplace Network (IMN) stammt ursprünglich von CDiscount, verrät uns Gerald Schönbucher. Vor rund zwei Jahren sei der größte französische Online-Marktplatz an Real.de mit einem Vorschlag zur Zusammenarbeit herangetreten. „Für uns ist es als deutscher Online-Marktplatz sehr attraktiv, im Verbund mit Plattformen aus anderen Ländern die eigene Schlagkraft zu erhöhen“, so der CEO von real.digital. „Es gibt ja viele Marktplätze, die sich nur aufs eigene Land konzentrieren und sich deshalb gegenseitig nicht auf die Füße treten. Gemeinsam lässt es sich jedoch besser gegen die global Player Amazon und ebay bestehen.“ Später konnte noch der italienische Local Player ePrice und die rumänische E-Commerce-Macht eMag von dem Projekt überzeugt werden. Ein guter Anfang für ein europäisches Marktplatz-Netzwerk – immerhin drei der fünf umsatzstärksten europäischen E-Commerce-Märkte sind dabei und mit Rumänien ist auch ein Hidden Champion mit an Bord, in dem Amazon und ebay kaum für Konkurrenz sorgen. 

Dennoch fällt auf, dass in dem Reigen viele besonders interessante europäische Local Heroes fehlen, zum Beispiel der polnische E-Commerce-Marktführer Allegro.pl oder der größte Benelux-Marktplatz Bol.com. Diesen Mangel sieht auch Schönbucher. „Das IMN ist als europäisches Netzwerk angedacht und natürlich wird es idealerweise nicht nur bei vier teilnehmenden Plattformen bleiben. Es war aber schon sehr ambitioniert, allein diese vier an einen Tisch zu bekommen und ein gemeinsames Konzept und vor allem eine gemeinsame technische Basis zu entwickeln. Damit wollten wir jetzt endlich an den Markt gehen. Wir stehen aber mit mehreren anderen Marktplätzen im intensiven Gespräch. Mittelfristig soll das Netzwerk wachsen.“

Faire Konditionen und einfache Prozesse

Wichtiger als ein besonders breites Netzwerk sei den Händlern sowie der reibungslose Ablauf – und genau daran hat das Netzwerk in einer einjährigen Testphase mit 100 Händlern (je 25 von jedem der Marktplätze) gefeilt. Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen: Händler, die das Netzwerk zum internationalen Verkauf nutzen wollen, benötigen dafür lediglich eine Anbindung zu einem der teilnehmenden Marktplätze. Von dort aus werden die Daten zu IMN übertragen, konvertiert und an die anderen Marktplätze des Netzwerks übermittelt. Bisher hätten Seller für jeden einzelnen Marktplatz eigene Schnittstellen integrieren müssen. 

Ein weiterer Pluspunkt: Den Händlern entstehen keine weiteren Grundgebühren für die Anbindung an die zusätzlichen Marktplätze, für getätigte Verkäufe fallen die auf dem jeweiligen Marktplatz gültigen Provisionen an. 

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Häufige Irrtümer in Bezug auf die E-Mail Archivierung

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Gastartikel von ESTUGO.de: Vielen ist sicherlich bekannt, dass es bereits seit Anfang 2017 die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt. Dies betrifft jeden, der Geschäfte über das Internet abwickelt und damit E-Mails für Rechnungen, Aufträge oder ähnliches verwendet. In Bezug auf die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt es einige Irrtümer. Immer wieder ist zu hören, dass einfach Postfächer gesichert oder E-Mails an externe Postfächer weitergeleitet werden. 

Lieber etwas tun, statt gar nichts? Dieser Ansatz mag in vielen Situationen funktionieren. Im Falle der revisionssicheren E-Mail Archivierung ist dies nicht der Fall. Eigene Archivierungsversuche erfüllen in der Regel nicht was vom Gesetzgeber gefordert wird. 

Was fordert der Gesetzgeber in Sachen E-Mail Archivierung?

Das Gesetz, GoBD Kapitel 3.1-3.2.5, fordert, dass jede Form der geschäftlichen Korrespondenz archiviert werden muss. Doch was ist unter geschäftlicher Korrespondenz zu verstehen? Ganz einfach, wer per E-Mail beispielsweise Rechnungen, Aufträge, Zahlungsbelege oder Verträge versendet, der muss für eine revisionssichere E-Mail Archivierung sorgen.

Revisionssichere E-Mail Archivierung bedeutet, dass von jeder E-Mail (ein- und ausgehend) eine nicht veränderbare Kopie angefertigt werden muss. Diese Kopie wird auf einem Server ablegt, der über einen Zugang zum Archiv verfügt. Kommt es zu einer Prüfung, so muss dem Prüfer ein Zugang zum Archiv zur Verfügung gestellt werden. Über diesen Zugang muss der Prüfer das Archiv mittels Stichworten durchsuchen können. 

Revisionssichere E-Mail Archivierung – Irrtümer 

Das Thema E-Mail Archivierung sorgt bei vielen Betroffenen für Achselzucken. So mancher glaubt sogar, er käme der Pflicht längst nach. Fragt man in diesen Fällen mal genauer nach, dann hört man oft folgendes: 

– Die Postfächer werden im Server Backup gesichert
Dieses Vorgehen wiederspricht der Vorgabe der Manipulationssicherheit. Ein Backup kann durch Serverumzug verloren gehen, es kann durch dich ändernde technische Anforderungen nicht mehr lesbar sein, es kann mutwillig oder absichtlich gelöscht werden.

– Die E-Mails werden per CC an ein anderes Postfach weitergeleitet
Auch hier ist eine manipulationssichere Archivierung aufgrund der Tatsache nicht gegeben, dass das Finanzamt nicht prüfen kann ob eben jede E-Mail in CC an das zweite Postfach gesandt wurde. Zudem ist auch das zweite Postfach nicht manipulationssicher. Vor einer Steuerprüfung könnten hier manuell Mails entfernt werden.

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Verkaufsbörse: Onlineshop mit hochwertigen Geschenkartikeln und Verbrauchsartikeln im Bereich Nischenprodukte

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(Anbietertext): Zum Verkauf steht ein Onlineshop mit hochwertigen Geschenkartikeln und Verbrauchsartikeln im Bereich Nishenprodukte ( Wohnen, Lifestyle, Deko, Wohnaccessoires ). Aus Altersgründen möchte sich der derzeitige Eigentümer von diesem lukrativen Geschäft trennen. 

Verkauft werden mehrere Internetplattformen ( 7 Domain´s ), die auf dem Shopsystem von Shopware basieren und über ein Backend laufen. 

Ca. 1.600 Artikel – 5 Lieferanten

Anbindung und Verkauf auf weiteren Marktplätzen erfolgt auf : Amazon, E-Bay, Real.de, Rakuten. 

Über 75.000 Kundendatensätze 

Retouren liegen bei max. 2% 

Angabe Sortiment / Branche 

Unser Onlineshop bietet zum Grossteil die komplette Pruduktpalette der jeweiligen Lieferanten. 

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2019

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Cookies, Prosecco und Pringles – in diesem Monat ging es zwar nicht um die Wurst, aber um Datenschutz, Fernabsatzrecht und geschützte Produktbezeichnungen.

Cookies nur noch mit Einwilligung?

Den Anfang hat der Europäische Gerichtshof am 01.10.2019 gemacht: Er hat die Feststellung getroffen, dass für das Setzen von Cookies die Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Seit dem sprudelt das Netz vor Interpretationen über: Die eine Seite sagt, dass nun für jedes noch so kleine Cookie eine Einwilligung benötigt werde; die andere ignoriert das Urteil mit der Begründung, dass erst einmal der deutsche Gesetzgeber tätig werden müsse, denn: Das Urteil widerspricht dem deutschen Telemediengesetz (TMG). Gemäß TMG muss nämlich keine Einwilligung eingeholt werden.

Die Wahrheit, beziehungsweise die rechtssichere Umsetzung, liegt sicherlich in der Mitte: Die Urteile des EuGH gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und müssen angewendet werden. Dies spricht dafür, dass nicht nur Gerichte und Behörden danach handeln müssen, sondern auch die E-Commerce-Branche. Hören lässt sich auch die Ansicht, dass für das Setzen notwendiger Cookies, wie beispielsweise der Session-Cookies, keine Einwilligung erforderlich ist, denn: Ohne diese Cookies würde keine Seite funktionieren. Alles was darüber hinausgeht, könnte bewilligungspflichtig sein. Es bleibt weiter spannend. 

Justizministerkonferenz: Hamburg will Gewährleistungsrechte ausdehnen

Um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronik-Artikeln zu verlängern, hat Hamburgs Justizsenator auf der Ministerkonferenz vorgeschlagen, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher auszudehnen. Möglich ist dies prinzipiell, da die EU lediglich ein Mindestmaß an Rechten vorschreibt.

Konkret geht es dem Senator um zwei Maßnahmen: Zum einen soll die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert werden. Zum anderen soll die Beweislastumkehr von einem halben auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das bedeutet: Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorliegt. Will der Händler nicht für den Mangel haften, muss er das Gegenteil beweisen.

Ob diese Vorschläge angenommen werden, ist allerdings Zukunftsmusik: Zunächst muss über den Beschluss auf Bundesebene entschieden werden.

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Weihnachtsgeschäft-Checkliste: To-dos im November

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Langsam stellt sich schon Glühwein-Gefühl ein, spätestens seit die Zeitumstellung uns nun so früh schon Dunkelheit beschert, wächst das „besinnliche Gefühl“.

Dem einen oder anderen Händler brachte das lange Allerheiligen/Halloween-Wochenende bereits emporgeschnellte Umsätze — man merkt, die Menschen kommen mittlerweile immer mehr in „jahresendzeitliche Kauflaune“. Entsprechend wird es schon hektischer im Onlinehandel. Dennoch dürfen über den mengenmäßig zunehmenden Versandpaketen auch die wichtigen strategischen Arbeitspakete für das Weihnachtsgeschäft nicht vergessen werden. Dabei hilft wie immer unsere Checkliste: Nachstehend die To-dos des Novembers, die gesamte Liste inkl. zusätzlicher Tipps gibt es als kostenlose PDF-Datei hier zum Download.

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Presseschau KW 44: Das sind Deutschlands erfolgreichste Shop-Systeme, Douglas startet Online-Marktplatz, Amazon bietet besondere Rückgabefristen zu Weihnachten

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In der KW44 hat ibusiness wieder einmal die EHI-Liste der Top 1.000-Händler nach den am häufigsten verwendeten Shopsystemen geordnet, und wieder einmal steht Magento an der Spitze. Aber Verfolger Shopware holt kräftig auf. Douglas ist, wie bereits angekündigt, auf den Marktplatz-Zug aufgesprungen und öffnet sich als Plattform jetzt Drittverkäufern aus dem Bereich Kosmetik und Parfümerie. Am chinesischen Singles‘ Day nächste Woche steht wohl ein neuer Umsatzrekord für den E-Commerce an – von dem auch deutsche Händler und Hersteller, die in China aktiv sind, profitieren können. Und im deutschen Weihnachtsgeschäft müssen Online-Händler erneut Peak-Zuschläge einzelner Versanddienstleister einkalkulieren.

Die Themen der Woche

Welche Shopsysteme werden von Deutschlands Top-1.000-Händlern eingesetzt? iBusiness hat die aktuelle EHI-Studie genauer unter die Lupe genommenund, wie auch schon in den Vorjahren, ein Ranking erstellt. Und das ist für einige Überraschungen gut. Spoiler: Magento ist immer noch an der Spitze – aber Shopware holt mit Riesenschritten auf und könnte sich nächstes Jahr auf Platz 1 setzen. Und Shopify? Der Durchstarter, über den aktuell alle reden, taucht im Ranking (noch) nicht auf.

Marktplätze haben weiter Konjunktur. Ab sofort betreibt die Parfümerie-Kette Douglas ebenfalls eine eigene Plattform, berichtet neuhandeln.de. Kunden finden daher im Online-Shop Douglas.de jetzt auch Produkte, die von Partnern geliefert werden – und nicht von Douglas stammen. So will die Parfümerie-Kette ihren Kunden eine breitere Online-Auswahl bieten – ohne dafür selbst zusätzliche Warenbestände aufbauen zu müssen. 

Hierzulande reden schon wieder alle Händler über den Black Friday und die Cyber Week. Dabei können diese Schnäppchentage im Vergleich mit dem chinesischen Singles’ Day am 11. November komplett einpacken: An diesem einzelnen Tag macht der chinesische Onlinehandel zweistellige Milliardenumsätze, und die Konsumlust der Chinesen wächst ungebremst, zeigt eine Studie. Davon können auch europäische Händler und Hersteller profitieren. ->Handelsblatt.com

Die Auswirkungen des neuen Google-Updates „Bert“ werden besonders Online-Shops zu spüren bekommen, da zahlreiche Produkttexte für das klassische Ranking optimiert sind und sonst keinen wirklichen Mehrwert bieten. Markus Schindler von Hurra.com hat auf Internetworld.de Tipps für Händler

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