In der KW 46 hat Nike Amazon den Rücken gekehrt und Nivea „Hallo“ zu ebay gesagt. In Bochum ging eines der größten und modernsten Paketzentren der DHL in Betrieb. Nur 600 Beschäftigte sollen dort die weitgehend automatische Sortierung von 50.000 Paketen pro Stunde überwachen. Das Landgericht München setzte im Fall Holidaycheck gegen Fivestar Marketing ein spannendes Signal gegen Bewertungsbetrug. Und die Begeisterung für den Black Friday hält sich bei deutschen Online-Händlern in Grenzen; das gilt auch für einige große Player wie Otto.
Die Themen der Woche
Nike zeigt Amazon die kalte Schulter: 2017 schloss die Sport-Brand einen Vendoren-Vertrag mit dem E-Commerce-Riesen ab. Dafür versprach Amazon, rigider gegen Plagiate vorzugehen. Zwei Jahr später hat Nike jetzt den Direktverkauf an Amazon eingestellt, berichtet Wortfilter. Ob die Gründe bei den weiterhin vorhandenen Fake-Produkten auf der Plattform liegen oder eher in Nikes Direct-to-Consumer-Strategie (der Direktverkauf der Marke ist im letzten Jahr dreimal so stark gewachsen wie das B2B-Geschäft), ist unklar. Eine andere starke Marke wiederum setzt neuerdings auf Online-Marktplätze:NIVEA ist ab sofort mit einem eigenen Markenshop bei eBay vertreten.
Erst seit März 2018 ist Shopify mit einem Büro in Deutschland vertreten. Seither hat sich die Zahl der deutschen Kunden mehr als verdoppelt, berichtet Chief Operating Officer (COO) Harley Finkelstein im Interview mit der Internetworld. Das kanadische Unternehmen investiert massiv in den hiesigen Markt – und Finkelstein gibt sich kämpferisch: „Jeder behauptet, ein perfekt geeignetes E-Commerce-System zu sein. Wir wachsen deswegen schneller als unsere Wettbewerber, weil es bei ihnen nicht stimmt.“
Otto will am Black Friday zwar vereinzelt Angebote schalten, „aber nicht in dem Umfang, wie es bei anderen Händlern der Fall ist, die ja mitunter ihr Geschäftsjahr darauf ausrichten“, sagte Unternehmenssprecher Frank Surholtim „Tagesspiegel“. Man nutze den Tag unter anderem zur Kundengewinnung und habe in den vergangenen Jahren gemerkt, dass Leute an diesem Tag bei verschiedenen Shops gucken, ob es gute Angebote gibt, bei denen sie sonst nicht einkaufen.
Das Münchner Landgericht hat gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt, berichtet die Internetworld. Damit gab das Gericht einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen den südamerikanischen Bewertungsverkäufer Fivestar Marketing statt, der gefälschte Bewertungen an mehrere Hoteliers verkauft hatte. Fivestar muss diese Bewertungen nun entfernen und Holidaycheck Auskunft darüber geben, wer die Fake-Rezensionen verfasst hat. Auch Amazon hat bereits zwei einstweilige Verfügungen gegen Fivestar Marketing erwirkt.
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