Gastartikel: Die letzte Änderung bei Amazon war kein verspäteter Aprilscherz, sondern die knallharte Wahrheit. Seit dem 19. April 2017 müssen Händler bei Amazon, die noch den Eigenversand nutzen, mit weitreichenden Änderungen kämpfen. Die Umstellung auf diese neuesten Bedingungen sorgte für den meisten Aufwand im April. Was sonst noch in der Welt des E-Commerce los war? Hier geht’s zum Rückblick.
BGH ruft zu mehr Transparenz in Preisvergleichsportalen auf
Online-Shops gibt es wie Sand am Meer. Für den Kunden zählen jedoch neben Kundenservice und einer schnellen Lieferzeit maßgeblich der Endpreis beim Kauf im Internet. Gerade das macht das Online-Shoppen aus, denn ein Preisvergleich ist hier mit wenigen Klicks möglich. Nicht umsonst steckt hinten den Preissuchmaschinen ein knallhartes Geschäftsmodell und das Ranking wird teilweise auch durch die Zahlung von Provisionen an den Portalanbieter beeinflusst. Bei Preisvergleichsportalen geht der gutgläubige Verbraucher aber nicht automatisch davon aus, dass in den Vergleich nur solche Anbieter einbezogen werden, die dem Betreiber des Portals eine Provision zahlen. Daher ist, im Falle von Provisionszahlungen, auch auf diesen Umstand hinzuweisen (Urteil vom 27. April 2017 in Sachen I ZR 55/16).
Neueste Rechtsprechung zu sozialen Medien und Internetforen
Die Anonymität im Internet verleitet viele User, ihrer Meinung oder gar ihrem Frust freien Lauf zu lassen. Nicht nur strafrechtlich können Beleidigungen oder unwahre Tatsachen relevant sein, sondern auch zivilrechtlich. Betroffene können gegen die Aussage vorgehen und sie entfernen lassen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die falsche/beleidigende oder unwahre Aussage in aller Öffentlichkeit oder in einer geschlossenen Gruppe in einem sozialen Netzwerk hinterlassen wurde. Auch sie sind genauso unrechtmäßig (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 4 U 195/17).
In vielen Foren gibt es eigene Nutzungsbedingungen, die die Etikette klar definieren. Wird ein User jedoch unbequem, kann er nicht ohne Weiteres aus dem Forum entfernt werden. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der User zwar zur Akzeptanz der Nutzungsbedingungen. Er schließt jedoch auch einen Forennutzungsvertrag, der nicht ohne Weiteres und ohne Gründe beendet werden kann. Dieser muss, vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag oder einem Mietvertrag, mit einer Kündigung beendet werden (Amtsgericht Kerpen Urteil vom 10.4.2017, Az.: 102 C 297/16, BeckRS 2017, 107231). [Weiterlesen…] about Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2017