Dass zum in gut zwei Wochen zum 11. Juni ein neues Widerufsrecht in Kraft tritt, dürfte mittlerweile bekannt sein. Dass es keine Übergangsfrist gibt, auch. Dies beschert Onlinehändlern eine lange Nacht, denn die Widerufsbelehrungen müssen zum Datumswechsel umgestellt werden: Vorher wäre die neue Version abmahnfähig, später ist es die alte. Doch wie soll dies gehen, wenn man nicht nur die entspechenden Belehrungen in eigenen Shop, sondern auch bei ebay und amazon anpassen muss? [Weiterlesen…] about Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
Neue Widerrufsbelehrung beschert Händlern eine lange Nacht
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