Gerade erst berichteten wir über eine Abmahnfalle für Onlinehändler, die durch eBay-"Spezialfelder" verursacht wurde – hier hatte eBay nachgebessert. Aber schon wird uns eine neue Falle gemeldet: Die Auslobung des CE-Zeichens als "Prüfsiegel".
Händlern, die Geräte wie beispielsweise Heimtrainer über eBay anbieten wollen, kommt eBay bei der Eingabe der Geräteeigenschaften entgegen: Diverse vordefinierte Felder müssen nur angeklickt werden, um Eigenschaften wie Transportrollen, Klappbarkeit, Transportrollen, Pulssteuerung etc. anzugeben. Auch diverse Prüfsiegel können per einfachem Klick eingetragen werden: GS, TÜV sowie (gleich als erstes) CE. Wer hier das Kästchen für das CE-Kennzeichen anklickt, erzeugt eine Artikelbeschreibung in der wörtlich steht: "Prüfsiegel: CE".
Doch das ist ein Problem, denn das (im übrigen obligatorische) CE-Kennzeichen ist kein Prüfsiegel.
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