Mit dem Jahreswechsel sind in Österreich mit dem Unternehmensgesetzbuch auch erweiterte Impressumspflichten für Websites in Kraft getreten, wie das noch neue juristische Weblog ‚Rechteck‘ berichtet. Zusätzlich zu den bestehenden Impressumspflichten gilt laut Rechteck nun, dass jeder ‚eingetragene Unternehmer‘ (früher "Kaufmann") im Impressum angeben muss:
- Firma
- Rechtsform
- Sitz
- Firmenbuchnummer
- gegebenenfalls der Hinweis, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Firmenbuchgericht