(Pressemitteilung): Eine aktuelle Untersuchung von Trusted Shops offenbart eklatante Mängel bei den Shopping-Apps der Online-Marktplätze von Amazon und Ebay für mobile Endgeräte von Apple. Das Ergebnis der Wirtschaftsjuristen: Die gesetzlichen Vorgaben werden nicht eingehalten und Shopbetreiber setzen sich massiv der Gefahr aus, abgemahnt zu werden.
Online-Händler, die ihre Waren über die Shopping-Apps von Amazon und Ebay anbieten, sind akut abmahngefährdet. Denn die Apps erfüllen nicht die rechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers. Unzureichend sind die Informationspflichten beim Impressum, den Preisangaben sowie der Widerrufsbelehrung umgesetzt.
Die Waren jedes Händlers, der auf Amazon und Ebay seine Produkte anbietet, können automatisch über die Shopping Apps beider Plattformen gekauft werden. Weil der Händler auch für diese Angebote haftet (Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2010 – I-4 U 225/09), empfiehlt Trusted Shops, von den Anbietern solcher Shopping Apps eine Anpassung zu fordern oder sich vorerst von diesen Plattformen zurückzuziehen, wie es das OLG Hamm empfohlen hat.
„Shopping Apps sind eine gute Sache, denn sie helfen dabei, den Online-Handel auch im mobilen Internet weiter voranzubringen. Dennoch sollten sich Online-Händler beim Einsatz solcher Apps darüber im Klaren sein, dass hier dieselben Pflichten gelten wie in einem gewöhnlichen Online-Shop“, so Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops.
Seit dem Hype um iPhone und iPad von Apple sind Applikationen (Apps) für Smartphones und andere webfähige mobile Endgeräte für Online-Händler ein einsetzender Trend. Apps sind Zusatzprogramme, die den Funktionsumfang eines Smartphones auch um webbasierte Angebote erweitern. So gibt es beispielsweise Apps, durch die der Nutzer Wetterinformationen abrufen kann. Er muss dazu nicht mehr erst über einen Browser eine entsprechende Webseite aufrufen.
Roman Zenner meint
Bin mal gespannt, welche Verrenkungen App-Entwickler absolvieren werden/müssen, um alle Preisauszeichungen und alle obligatorischen Textungeheuer auf dem kleinen Screen darzustellen? Vielleicht baut jemand mal eine BGB-App, auf die man verlinken kann. Fühle wieder einen Onlinerecht-Anwalts-Rant in mir aufsteigen, jetzt besser den Kommentar absenden …
H.P. meint
Vielleicht ist es eben doch nicht optimal auf eine App zu setzen. Prinzipiell ginge ja auch eine normale Präsentation im Browser, mag zwar nicht ganz so komfortabel sein wie eine App hat aber verschiedene Vorteile.
1. plattformunabhängig
2. ohne Update veränderbar da ohne App, somit unabhängig von irgendwelchen Markets und den daran hängenden Bestimmungen
3. beliebig designbar
Apps mögen nett sein wenn es darum geht ein Fernsehprogramm oder das Wetter zu präsentiere, also etwas mit sehr genau definiertem Umfang. Für solhe Monster wie Shopsysteme Sie dank der gesetzlichen Regelungen sein müssen sind Apps eigentlich gar nicht wirklich geeignet.
Arthur W. Borens meint
Wer glaubt, dass sich nun alle Amazon- und Ebay-App einsetzenden „Geldverdiener“ davon abschrecken lassen, irrt wohl gewaltig. Zu verlockend ist das flotte Geld ohne viel Aufwand bzw. der vermeintliche Mehrwert der Apps. Viele Shopbetreiber und Merchants scheren sich nicht um Rechtsvorschriften. Oder wie sonst könnte es sein, dass noch immer Tausende von Shops alles andere als rechtskonform sind. Warum sollte das nun bei den Apps anders sein?
Eine App vernünftig auszustatten ist anderseits ja wohl kein Problem. Nur wissen manche App-Batsler einfach nicht um die Erfordernisse bzw. stammen Apps aus Rechtsräumen außerhalb der EU, wo ganz andere Bedingungen gelten. Und dass Amazon und Ebay nicht als Vorreiter EU-konformen Handelns bekannt sind, ist auch kein Geheimnis. Das alles zusammen genommen ist die Krux.
Apps sind sehr wohl für Shops als externe Marktinginstrumente sinnvoll. Damit lässt sich viel bewerkstellingen. Nur müssen Austattung und Inhalt sehr gut überlegt sein.
Michael Vieten meint
Zitat: Dennoch sollten sich Online-Händler beim Einsatz solcher Apps darüber im Klaren sein… Zitat Ende.
Ja, wie kann ich denn verhindern, dass meine Angebote bei ebay über ein solches App angezeigt werden?
Wenn ich das nämlich nicht kann, ist die Konsequenz, die Einstellung des gesammten Handels auf der Plattform ebay, bis das Problem von ebay gelöst wurde.