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Zum 1. Mai ist die Kulanzfrist von Amazons Neuregelung zur Preisparität abgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt ist es jedem Amazon Marketplace-Anbieter untersagt seine Produkte im eigenen Onlineshop oder anderswo im Internet anzubieten, als bei Amazon. (weiterlesen…)
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Alle Jahre wieder weisen wir darauf hin, dass es quasi unmöglich ist rechtssicher über den Amazon Marketplace zu verkaufen. Ich verstehe nicht, warum Amazon so ignorant ist und nicht auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen eines seiner wichtigsten Märkte eingeht. Oder wie es IT-Rechtsexperte Max-Lion Keller formuliert: “… stiftet das Unternehmen die Händler dadurch zu Urheberrechts- wie auch Wettbewerbsverletzungen an.” (weiterlesen…)
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Hitmeister berichtete gestern in einer Pressemitteilung, dass Amazon seinen Händlern ab April strikte Vorgaben für die Preisgestaltung geben will. Tatsächlich schreibt Amazon in den “Informationen zur Preisgestaltung”:
“Um Käufern auf Amazon.de die bestmöglichen Kaufoptionen zu bieten, wird Amazon ab dem 31. März von allen Verkäufern, die unter den Amazon.de Teilnahmebedingungen verkaufen, Preisparität verlangen. Für diese Verkäufer bedeutet Preisparität, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis (insgesamt zu zahlender Preis, ohne Steuern) für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen.”
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Laut aktuellen Ausgabe der iBusiness Executive Summary konnte sich Quelle-Projektleiter Marc Schmid über mehr als 1.000 Handelspartner in den ersten vier Tagen freuen, die einen Quelle qSstores eröffneten. Interessant wäre nun natürlich, wieviele tatsächlich aktiv sind. Dennoch erst einmal eine respektable Zahl. Als schönes Beispiel für einen Quelle qStore wurde übrigens der Studishop genannt.
Doch dies soll möglicherweise erst der Anfang sein. Denn auf lange Sicht sieht sich der Versandhändler auch als Dienstleister für ECommerce-Software-Lösungen.
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"Uns ist es egal, ob ein Kunde ein Produkt bei Amazon oder bei einem unserer Händler kauft. Unser Umsatz ist zwar geringer, wenn der Kunde das Produkt eines Händlers wählt, aber die Verkaufsgebühr, die wir dafür erhalten, entspricht im Durchschnitt unserem Gewinn, wenn wir es selbst verkauft hätten", meinte amazon-Gründer Jeff Bezos noch letzets Jahr.
„Wir wollen möglichst alles verkaufen“, sagt jetzt Amazons Deutschlandchef Kleber und erteilt damit den traditionellen Versandhändlern eine Kampfansage. So denkt er zumindest darüber nach, auf eigene Rechnung ins Modegeschäft einzusteigen. Gleichzeitig startete Amazon vor zwei Wochen einen neuen Bürobedarf- und Schreibwaren-Shop mit vielen zehntausend Produkten.
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Wie onlinemarktplatz.de berichtet, wurden drei bekannte eBay PowerSeller von dem Bernstein Analysten Jeffrey Lindsay zu einem „Conference Call“ eingeladen, um gemeinsam über eBay zu sprechen, und darüber, ob eBay die Lücke zu Amazon irgendwann schließen kann. Zu Amazon stellten alle drei fest, dass obwohl die Gebühren bei Amazon höher sind als bei eBay, 15% gegenüber 12%, verkaufen sie alle lieber bei Amazon.
Die Gründe dafür liegen in der höheren Automatisierung, dem besseren Verkaufsmodell mit weniger Bürokratie und dem Zugang zu den Amazon Fulfillment Services. Alle stellten bezüglich des Fulfillment Dienstes fest, dass eBay diese Vorteile auch bieten könnten, wenn sie sich dazu entschließen würden, Fulfillment Dienste anzubieten. eBay ist nicht in der Lage das Informations-System von Amazon auf eBay anzugleichen und zu übertragen. Ein System, bei dem sehr viel automatisiert wurde und damit eine Menge der E-Commerce-Probleme gelöst wurden.
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Bereits im März 2007 berichteten wir über die Abmahnfalle Amazon Marketplace. Zeit genug für den E-Commerce-Riesen hier Abhilfe zu schaffen, möchte man meinen. Weit gefehlt – zumindest nach Meinung Rechtsanwalt Rolf Becker ist es quasi unmöglich über Amazon rechtssicher zu verkaufen.
Um hier wenigstens Linderung zu schaffen, stellt die IT-Recht-Kanzlei eine (grobe) Checkliste zur Verfügung, welche einen Überblick über alle rechtlich relevanten Inhalte und Vorgaben schafft, die das gewerbliche Handeln über Amazon.de mit sich bringt. Bleiben "nur" die vielen anderen Nachteile beim Verkauf über Amazon.
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Vor einiger Zeit gab es im Oxid-Forum eine Diskussion zum Verkauf über Amazon. Viele Händler äußerten sich dort recht frei über ihre Erfahrungen. Heraus kam eine kurze Liste mit Vor- und eine lange mit Nachteilen, die ich unten einmal zusammenstelle.
Am meisten Unmut macht den Händlern das (unterstellte!) Verhalten, dass Amazon die Topprodukte der Händler über kurz oder lang in den eigenenKatalog nimmt. Dabei unterbiete Amazon angeblich auch noch die Marketplaces-Preise und bote so die eigenen Händler aus. In das gleiche Horn stößt diese Woche eBay-Kenner Axel Gronen im Gespräch mit iBusiness: "Ebay ist ‘nur’ ein Marktplatz, während Amazon den eigenen Händlern mit eigenen Produkten Konkurrenz macht", wobei Amazon anhand der Marketplace-Verkaufsdaten "die Ladenhüter der Händler erkennt und meidet."
Amazon-Chef Bezos ging bereits im letzten November in einem Interview mit der FAZ auf dieses verbreitete Gerücht ein:
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Amazon Marketplace ist (mittlerweile) ein heißes Pflaster: Gerade erst waren Marketplace-Angebote Thema in der Verbraucherschutz-Reihe der c’t "Vorsicht Kunde!". Fehlerhafte Produktbezeichnungen führten hier zu verärgerten Kunden und Warnungen der c’t-Redaktion. Nichts, was geeignet wäre, das Kundenvertrauen zu festigen.
Und nun geht es (einigen) Händlern direkt an den Kragen – es rollt offenbar eine erste Abmahnwelle gegen Marketplace-Anbieter.
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