loading...
Wie Computerwoche berichtet, müssen seit Anfang des Jahres gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen. Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte.
Und es betrifft alle geschäftlichen E-Mails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für E-Mails mit offensichtlicher rechtlicher Bedeutung wie etwa Angebote, Bestellungen oder Kündigungen. Die gesetzliche Ausnahme für E-Mails in einer
laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, dürfte praktisch fast nie vorliegen.
Betroffen sind im Zweifel also alle an externe Empfänger versendeten E-Mails.
-> hier geht es zum ganzen Artikel
(Quelle: webwatcher)
Seltsam, dass diese Info bisher noch nicht durch den viruellen Blätterwald rauschte.



Themenverwandte Artikel











Das gilt aber nur für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften, für Personengesellschaften nur, soweit sie im Handelsregister eingetragen sind. Und auch nur für Mails an einen bestimmten Empfänger, nicht etwa für Werbe-Mails.
Wen’s interessiert – wir haben einen kleinen Artikel dazu veröffentlicht:
http://www.akademie.de/direkt?pid=40753
(Ich hoffe, das gilt jetzt nicht als Blogspam …)
Kommentar von Simon — 30. Januar 2007 @ 10:52
Vereinzelt wurde ja bezweifelt, dass es Abmahnungen auf dieser Basis geben werde – nun gibt es den Beweis. Die IT-recht Kanzlei berichtet heute von ersten Abmahnungen, von denen Heise.de Kenntnis habe. Wär ja auch zu schön gewesen, wenn die armen Anwälte, die von Abmahnungen leben, ausgerechnet _diese_ Regelungen ignoriert hätten…
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id= 20070202_Vorsicht%3A_Erste_Abmahnungen_wegen_fehlender_Angaben_in_gesch%E4ftlichen_E-Mails
Kommentar von Nicola Straub — 2. Februar 2007 @ 17:02
Das Thema bleibt interessant, da es nach wie vor bezweifelt wird, dass die Abmahnungen haltbar sind. Siehe http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/192-Das-ist-die-perfekte-Abmahnwelle.html
Bin ja gespannt, wie sich das entwickelt.
Kommentar von Peter — 5. Februar 2007 @ 10:43