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27. Dezember 2006

Sekt oder Selter, Champagner oder Kaviar

Über die Kennzeichnungspflichten von Lebensmitteln

Die Festtags-Gans ist gegessen, der Kaviar für den Jahreswechsel längst bestellt und versendet. Diese Tage dienen der Aufarbeitung von Liegengebliebenem. Wer Lebensmittel versendet, mag angesichts der ständig rollenden Abmahnwellen auch einmal einen Blick auf seine Warenbeschreibungen werfen. Genügen diese den umfangreichen Kennzeichnungspflichten? Aber welche Vorschriften und Gesetze kommen überhaupt zum Tragen? Ein Artikel der it-recht-Kanzlei listet nicht weniger als neun für den (Online-)Lebensmittelverkauf relevante Verordnungen auf:

  • Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
  • Los-Kennzeichnungs-Verordnung
  • Rückstands-Höchstmengenverordnung
  • Diätverordnung
  • Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
  • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
  • Eichgesetz
  • Fertigpackungs-Verordnung
  • sowie die Fischhygieneverordnung, Fleischhygieneverordnung, Geflügelhygieneverordnung, Milchhygieneverordnung und andere Vermarktungsgesetze

Für Webhändler am wichtigsten ist die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV), zumal Verstöße gegen diese auch durch Wettbewerber oder andere Klagebefugte abgemahnt werden können.

Einen ausführlichen Einstieg in die Kennzeichnungs-Anforderungen bietet der Artikel Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-Bereich der it-recht-Kanzlei. Leider erhebt der Text keinen Anspruch auf Vollständigkeit – bei dem umfänglichen Thema wäre dies allerdings auch viel verlangt.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub


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Abgelegt unter: Marketing — nicola @ 18:28

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