Auch unter dem Eindruck der anhaltenden kritischen Medienberichterstattung zu Abmahnwellen im Internet kürzen Gerichte zunehmend die von den Anwälten angesetzten Gegenstandswerte, berichtet der Shopbetreiber-Blog.de. Der sog. Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung einer Abmahnung und ist u.a. ausschlaggebend für die Anwaltskosten, die der Abgemahnte an den Gegner zahlen muss. Sollte diesen Trend anhalten, wären Abmahnungen wirtschaftlich weniger attraktiv.
14. Dezember 2006
Schlechte Nachrichten für Abmahnanwälte und -vereine
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