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	<title>Kommentare zu: MwSt-Wechsel: Am besten Shop zu machen!</title>
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	<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html</link>
	<description>das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 13:37:16 +0100</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: CTH</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-330</link>
		<dc:creator>CTH</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Dec 2006 09:56:44 +0000</pubDate>
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		<description>Kann hier nicht viel nachvollziehen. 

1. Shop kurz schlie&#223;en macht nur dann Sinn, wenn man manuell umstellen muss. Aber warum nicht vorher schon vorbereiten und umstellen.

2. Es liegt meines Erachtens keine (versteckte) Preiserh&#246;hung seitens des Shopbetreibers vor, wenn er nur den UmSt. Satz &#228;ndert. Er f&#252;gt sich lediglich unseren Gesetzen. Die Erh&#246;hung betrifft ausschlie&#223;lich die UmSt. und wenn, ausgewiesen, nicht versteckt.

3. Eine Bestellung die z.B. am 30.12. get&#228;tigt wird, kann (im Regelfall) NICHT vor 2007 ausgeliefert werden. Das bedeutet, es ist die UmSt. 2007 anzuwenden, da der Leistungszeitpunkt in 2007 liegt. Daher MUSS man meines Erachtens den Shop bereits vorher umstellen. Ich denke es reicht, wenn der Kunde vorher informiert wird, dass bereits 19% berechnet werden, da keine Bestellungen in 2006 mehr ausgeliefert werden (k&#246;nnen). Dies w&#228;re der Gesetzeslage entsprechend. Ich glaube, dass Abmahnungen hier absolut ins Leere laufen, weil man wie oben beschrieben, zwingend 19% berechnen muss. Dies ist technisch nicht anders machbar.

Ob der Kunde damit einverstanden ist und bestellt, liegt dann in seinem Ermessen, er muss ja nicht bestellen, aber alles andere w&#228;re meiner Meinung nach falsch. Wichtig ist dabei nur, dass der Kunde VORHER Bescheid bekommt, bevor er eine Bestellung t&#228;tigt.

Der Gesetzgebeger sagt ganz klar, dass der Leistungszeitpunkt entscheidend ist. Somit m&#252;ssen alle Bestellungen in 2006, die 2007 geliefert werden, 19% beinhalten. Das Datum der Bestellung und der Rechnung spielt keine Rolle.

Gr&#252;&#223;e</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kann hier nicht viel nachvollziehen. </p>
<p>1. Shop kurz schlie&#223;en macht nur dann Sinn, wenn man manuell umstellen muss. Aber warum nicht vorher schon vorbereiten und umstellen.</p>
<p>2. Es liegt meines Erachtens keine (versteckte) Preiserh&#246;hung seitens des Shopbetreibers vor, wenn er nur den UmSt. Satz &#228;ndert. Er f&#252;gt sich lediglich unseren Gesetzen. Die Erh&#246;hung betrifft ausschlie&#223;lich die UmSt. und wenn, ausgewiesen, nicht versteckt.</p>
<p>3. Eine Bestellung die z.B. am 30.12. get&#228;tigt wird, kann (im Regelfall) NICHT vor 2007 ausgeliefert werden. Das bedeutet, es ist die UmSt. 2007 anzuwenden, da der Leistungszeitpunkt in 2007 liegt. Daher MUSS man meines Erachtens den Shop bereits vorher umstellen. Ich denke es reicht, wenn der Kunde vorher informiert wird, dass bereits 19% berechnet werden, da keine Bestellungen in 2006 mehr ausgeliefert werden (k&#246;nnen). Dies w&#228;re der Gesetzeslage entsprechend. Ich glaube, dass Abmahnungen hier absolut ins Leere laufen, weil man wie oben beschrieben, zwingend 19% berechnen muss. Dies ist technisch nicht anders machbar.</p>
<p>Ob der Kunde damit einverstanden ist und bestellt, liegt dann in seinem Ermessen, er muss ja nicht bestellen, aber alles andere w&#228;re meiner Meinung nach falsch. Wichtig ist dabei nur, dass der Kunde VORHER Bescheid bekommt, bevor er eine Bestellung t&#228;tigt.</p>
<p>Der Gesetzgebeger sagt ganz klar, dass der Leistungszeitpunkt entscheidend ist. Somit m&#252;ssen alle Bestellungen in 2006, die 2007 geliefert werden, 19% beinhalten. Das Datum der Bestellung und der Rechnung spielt keine Rolle.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e</p>
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	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-156</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Dec 2006 15:51:44 +0000</pubDate>
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		<description>Zum Jahreswechsel findet der Wechsel der Mehrwertsteuer von 16 auf 19% statt. Das ist weithin bekannt. Recht unbekannt dagegen sind die genauen Modalit&#228;ten: Wann muss der Shop umgestellt werden, was passiert mit Bestellungen aus dem alten Jahr, die erst </description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Jahreswechsel findet der Wechsel der Mehrwertsteuer von 16 auf 19% statt. Das ist weithin bekannt. Recht unbekannt dagegen sind die genauen Modalit&#228;ten: Wann muss der Shop umgestellt werden, was passiert mit Bestellungen aus dem alten Jahr, die erst</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan Maas</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-314</link>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2006 13:07:48 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo noch einmal aus K&#246;ln!

Ich meine auch, dass es keine L&#246;sung sein kann, dass &quot;zwingend&quot; der Shop abzuschalten ist. Nat&#252;rlich kann man sich nicht dagegen wehren, dass irgendjemand abmahnt. Das geh&#246;rt zum Unternehmerrisiko. Ob die Abmahnung jedoch Erfolg verspricht, ist eine Frage, der es dann nachzugehen gilt.

Ich bin der Meinung, dass Standardabmahnungen wegen unrichtiger Preisangaben erfolgreich begegnet werden kann. Dazu ist es notwendig, in seinem Shop korrekt zu informieren und ordnungsgem&#228;&#223; zu belehren.

Wenn beispielsweise dar&#252;ber informiert wird, dass f&#252;r Bestellungen, die bis zum 31.12.2006 aufgerufen werden der Preis 16% Mehrwertsteuer enth&#228;lt und f&#252;r Bestellungen ab dem 1.1.2007 jedoch der erh&#246;hte Satz von 19%, sehe ich keine Grundlage f&#252;r eine - erfolgreiche - Abmahnung.

Gegen unberechtigte Abmahnungen muss man und kann man sich insbesondere auch hinsichtlich der Kosten zur Wehr setzen - wie es schon immer der Fall war.

Dumme Frage: Warum sollte es unzul&#228;ssig sein dem Kunden mitzuteilen, dass Bestellungen, die erst im neuen Jahr ausgeliefert werden k&#246;nnen, anders zu behandeln, als die noch in 2006 ausgelieferten. Noch darf ich mir in Deutschland aussuchen, wann und wie ich Vertr&#228;ge abschlie&#223;e.

Bin gespannt auf die weiteren Meinungen ...
Gruesse aus K&#246;ln
RA Stefan Maas</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo noch einmal aus K&#246;ln!</p>
<p>Ich meine auch, dass es keine L&#246;sung sein kann, dass &#8220;zwingend&#8221; der Shop abzuschalten ist. Nat&#252;rlich kann man sich nicht dagegen wehren, dass irgendjemand abmahnt. Das geh&#246;rt zum Unternehmerrisiko. Ob die Abmahnung jedoch Erfolg verspricht, ist eine Frage, der es dann nachzugehen gilt.</p>
<p>Ich bin der Meinung, dass Standardabmahnungen wegen unrichtiger Preisangaben erfolgreich begegnet werden kann. Dazu ist es notwendig, in seinem Shop korrekt zu informieren und ordnungsgem&#228;&#223; zu belehren.</p>
<p>Wenn beispielsweise dar&#252;ber informiert wird, dass f&#252;r Bestellungen, die bis zum 31.12.2006 aufgerufen werden der Preis 16% Mehrwertsteuer enth&#228;lt und f&#252;r Bestellungen ab dem 1.1.2007 jedoch der erh&#246;hte Satz von 19%, sehe ich keine Grundlage f&#252;r eine &#8211; erfolgreiche &#8211; Abmahnung.</p>
<p>Gegen unberechtigte Abmahnungen muss man und kann man sich insbesondere auch hinsichtlich der Kosten zur Wehr setzen &#8211; wie es schon immer der Fall war.</p>
<p>Dumme Frage: Warum sollte es unzul&#228;ssig sein dem Kunden mitzuteilen, dass Bestellungen, die erst im neuen Jahr ausgeliefert werden k&#246;nnen, anders zu behandeln, als die noch in 2006 ausgelieferten. Noch darf ich mir in Deutschland aussuchen, wann und wie ich Vertr&#228;ge abschlie&#223;e.</p>
<p>Bin gespannt auf die weiteren Meinungen &#8230;<br />
Gruesse aus K&#246;ln<br />
RA Stefan Maas</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-312</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 13:46:18 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,
ich besch&#228;ftige mich auch gerade mit dem Thema. Es bleibt undurchsichtig. Fakt scheint zu sein, da&#223; die MwSt selbstverst&#228;ndlich erst zum 01.01.07 auf 19% erh&#246;ht werden darf. Ist ja auch irgendwie sehr klar, sonst k&#246;nnte ja jeder MwSt kassieren wie er will. Unklar bleibt f&#252;r mich folgendes. Wenn ich im Shop ohnehin nur Bruttopreise angebe und gar nicht vor habe meine Preise zu erh&#246;hen, dann macht es doch f&#252;r den Kunden gar keinen Unterschied wieviel Prozent des Bruttoverkaufspreises nun aus MwSt besteht. Im aktuellen Fall verzichte ich doch lediglich auf 2,5% meiner Spanne und der Kunde der Produkt A in 2006 zu 10 Euro brutto bestellt, bekommt es auch 2007 zu 10 Euro brutto geliefert. Was soll daran nicht stimmen? §309 ist hier auch nicht anwendbar wie ich finde, denn es findet ja gar keine Preiserh&#246;hung statt. Den Shop offline zu stellen kann nicht ernst gemeint sein. Das kann unter Umst&#228;nden Existenzen bedrohen. Macht auch nicht unbedingt Sinn finde ich. Wenn ein Kunde Ware zu einem bestimmten Anlieferungsdatum bestellt, dann _kann_ ich die Bestellung gar nicht bis zum 31.12.06 abarbeiten wenn es sich zum Beispiel um verderbliche Ware handelt. Es k&#246;nnte ja ein Kunde auch schon jetzt waren bestellen, die er erst 2007 geliefert bekommen m&#246;chte. Es kann keine L&#246;sung sein f&#252;r diesen Fall den Shop zu schlie&#223;en. Das m&#252;sste ja auch schon l&#228;ngst geschehen sein, denn was hindert einen Kunden daran z.B. schon im Juni einen Warenkorb zu ordern, den er aber erst im n&#228;chsten Januar geliefert bekommen m&#246;chte? Z.B. weil er so lange auf Reisen geht und bei Heimkehr seine Ware frisch vorfinden m&#246;chte. Geht also gar nicht. Und wer macht schon jetzt vor Weihnachten seinen Shop dicht? Dann k&#246;nnen wir uns doch gleich die k&#252;ndigungen schreiben, oder?
Viele Gr&#252;&#223;e
Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich besch&#228;ftige mich auch gerade mit dem Thema. Es bleibt undurchsichtig. Fakt scheint zu sein, da&#223; die MwSt selbstverst&#228;ndlich erst zum 01.01.07 auf 19% erh&#246;ht werden darf. Ist ja auch irgendwie sehr klar, sonst k&#246;nnte ja jeder MwSt kassieren wie er will. Unklar bleibt f&#252;r mich folgendes. Wenn ich im Shop ohnehin nur Bruttopreise angebe und gar nicht vor habe meine Preise zu erh&#246;hen, dann macht es doch f&#252;r den Kunden gar keinen Unterschied wieviel Prozent des Bruttoverkaufspreises nun aus MwSt besteht. Im aktuellen Fall verzichte ich doch lediglich auf 2,5% meiner Spanne und der Kunde der Produkt A in 2006 zu 10 Euro brutto bestellt, bekommt es auch 2007 zu 10 Euro brutto geliefert. Was soll daran nicht stimmen? §309 ist hier auch nicht anwendbar wie ich finde, denn es findet ja gar keine Preiserh&#246;hung statt. Den Shop offline zu stellen kann nicht ernst gemeint sein. Das kann unter Umst&#228;nden Existenzen bedrohen. Macht auch nicht unbedingt Sinn finde ich. Wenn ein Kunde Ware zu einem bestimmten Anlieferungsdatum bestellt, dann _kann_ ich die Bestellung gar nicht bis zum 31.12.06 abarbeiten wenn es sich zum Beispiel um verderbliche Ware handelt. Es k&#246;nnte ja ein Kunde auch schon jetzt waren bestellen, die er erst 2007 geliefert bekommen m&#246;chte. Es kann keine L&#246;sung sein f&#252;r diesen Fall den Shop zu schlie&#223;en. Das m&#252;sste ja auch schon l&#228;ngst geschehen sein, denn was hindert einen Kunden daran z.B. schon im Juni einen Warenkorb zu ordern, den er aber erst im n&#228;chsten Januar geliefert bekommen m&#246;chte? Z.B. weil er so lange auf Reisen geht und bei Heimkehr seine Ware frisch vorfinden m&#246;chte. Geht also gar nicht. Und wer macht schon jetzt vor Weihnachten seinen Shop dicht? Dann k&#246;nnen wir uns doch gleich die k&#252;ndigungen schreiben, oder?<br />
Viele Gr&#252;&#223;e<br />
Michael</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hasenpups</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-311</link>
		<dc:creator>Hasenpups</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 12:41:04 +0000</pubDate>
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		<description>Vielen Dank f&#252;r die sehr guten Infos.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank f&#252;r die sehr guten Infos.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RAin Sabine Heukrodt-Bauer</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-310</link>
		<dc:creator>RAin Sabine Heukrodt-Bauer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 10:16:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://shopanbieter.estugo.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html#comment-310</guid>
		<description>Antwort zu Frage 1: Nein, d&#252;rfen Sie nicht. Der Kunde hat zu einem bestimmten Bruttopreis inkl. 16 % Mwst. bestellt. Die Preise im Onlineshop waren auch so ausgezeichnet. Sie d&#252;rfen also im januar nicht mehr kassieren. Preiserh&#246;hungsklauseln wegen der Umstellung sind nach § 309 Nr. 1 BGb unzul&#228;ssig. D.h. im Ergebnis: der H&#228;ndler zahlt die Differenz.

Frage 2: Nein! B&#246;se Falle! Das neue UStG gilt erst ab 1.1.2007, so dass Sie wegen falscher Preisangaben abgemahnt werden k&#246;nnen, wenn Sie vorher unzul&#228;ssig viel Mwst. verlangen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort zu Frage 1: Nein, d&#252;rfen Sie nicht. Der Kunde hat zu einem bestimmten Bruttopreis inkl. 16 % Mwst. bestellt. Die Preise im Onlineshop waren auch so ausgezeichnet. Sie d&#252;rfen also im januar nicht mehr kassieren. Preiserh&#246;hungsklauseln wegen der Umstellung sind nach § 309 Nr. 1 BGb unzul&#228;ssig. D.h. im Ergebnis: der H&#228;ndler zahlt die Differenz.</p>
<p>Frage 2: Nein! B&#246;se Falle! Das neue UStG gilt erst ab 1.1.2007, so dass Sie wegen falscher Preisangaben abgemahnt werden k&#246;nnen, wenn Sie vorher unzul&#228;ssig viel Mwst. verlangen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Hasenpups</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-309</link>
		<dc:creator>Hasenpups</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2006 09:18:10 +0000</pubDate>
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		<description>Jetzt nochmal f&#252;r Dummies, bitte: Erste Frage: Wenn ich im Dezember noch Bestellungen annehme, kann aber erst im Januar liefern, darf ich dann NICHT 19% geltend machen und eintreiben? Zweite Frage: Darf ich im Shop bereits ab 29.12. die Preis mit 19% ausweisen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt nochmal f&#252;r Dummies, bitte: Erste Frage: Wenn ich im Dezember noch Bestellungen annehme, kann aber erst im Januar liefern, darf ich dann NICHT 19% geltend machen und eintreiben? Zweite Frage: Darf ich im Shop bereits ab 29.12. die Preis mit 19% ausweisen?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-308</link>
		<dc:creator>shopanbieter.de Blog für den Onlinehandel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2006 12:50:14 +0000</pubDate>
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		<description>
Zum 01.01.2007 erh&#246;ht sich die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Betreiber von Onlineshops m&#252;ssen ihre Preise umstellen und alle Bestellungen aus 2006 bis zum 31.12.2006 versenden. Sabine Heukrodt-Bauer, Expertin f&#252;r Online-Recht und Betreiberin des</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 01.01.2007 erh&#246;ht sich die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Betreiber von Onlineshops m&#252;ssen ihre Preise umstellen und alle Bestellungen aus 2006 bis zum 31.12.2006 versenden. Sabine Heukrodt-Bauer, Expertin f&#252;r Online-Recht und Betreiberin des</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RAin sabine Heukrodt-Bauer</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-307</link>
		<dc:creator>RAin sabine Heukrodt-Bauer</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2006 16:12:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://shopanbieter.estugo.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html#comment-307</guid>
		<description>Hallo Herr Kollege, 

ich meine, dass Onlineh&#228;ndler im Hinblick auf § 309 Nr. 1 BGB (Unzul&#228;ssige kurzfristige Preiserh&#246;hungen) gerade keine Hinweise in den Bestellvorgang oder die AGB aufnehmen k&#246;nnen. Klauseln wie &quot;Es gilt der jeweils zum Lieferzeitpunkt g&#252;ltige Mehrwertsteuersatz...&quot; sind danach nicht zul&#228;ssig, wenn die Ware innerhalb der n&#228;chsten vier Monate geliefert wird. Das ist wohl der Normalfall.

Wie Sie es drehen oder wenden: Der H&#228;ndler muss bis 31.12.2006 alles ausliefern, sonst zahlt er die Differenz von 16 % auf 19 % selbst</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Kollege, </p>
<p>ich meine, dass Onlineh&#228;ndler im Hinblick auf § 309 Nr. 1 BGB (Unzul&#228;ssige kurzfristige Preiserh&#246;hungen) gerade keine Hinweise in den Bestellvorgang oder die AGB aufnehmen k&#246;nnen. Klauseln wie &#8220;Es gilt der jeweils zum Lieferzeitpunkt g&#252;ltige Mehrwertsteuersatz&#8230;&#8221; sind danach nicht zul&#228;ssig, wenn die Ware innerhalb der n&#228;chsten vier Monate geliefert wird. Das ist wohl der Normalfall.</p>
<p>Wie Sie es drehen oder wenden: Der H&#228;ndler muss bis 31.12.2006 alles ausliefern, sonst zahlt er die Differenz von 16 % auf 19 % selbst</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stefan Maas</title>
		<link>http://www.shopanbieter.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html/comment-page-1#comment-306</link>
		<dc:creator>Stefan Maas</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2006 12:45:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://shopanbieter.estugo.de/news/archives/892-mwst-wechsel-am-besten-shop-zu-machen.html#comment-306</guid>
		<description>Hallo Frau Kollegin,

wie w&#228;re es denn, wenn entsprechende Hinweise in den Bestellvorgang und m&#246;glicherweise auch an anderer Stelle - insbesondere f&#252;r Verbraucher - zur Umstellung des Steuersatzes erteilt werden.

Und die Frage des Zeitpunktes, ab wann der neue und bis wann noch der alte Steuersatz anzuwenden ist, unterliegt der rechtlichen Gestaltung. Wer sich also klug aufstellt, kann meines erachtens nach beruhigt feiern gehen :-).

Denn der Leistungszeitpunkt im Sinne des Steuerrechts ist ein anderer als im Sinne des Zivilrechts - oder sehen Sie das anders.

Viele Gr&#252;&#223;e aus K&#246;ln
Stefan Maas</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau Kollegin,</p>
<p>wie w&#228;re es denn, wenn entsprechende Hinweise in den Bestellvorgang und m&#246;glicherweise auch an anderer Stelle &#8211; insbesondere f&#252;r Verbraucher &#8211; zur Umstellung des Steuersatzes erteilt werden.</p>
<p>Und die Frage des Zeitpunktes, ab wann der neue und bis wann noch der alte Steuersatz anzuwenden ist, unterliegt der rechtlichen Gestaltung. Wer sich also klug aufstellt, kann meines erachtens nach beruhigt feiern gehen <img src='http://www.shopanbieter.de/news/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> .</p>
<p>Denn der Leistungszeitpunkt im Sinne des Steuerrechts ist ein anderer als im Sinne des Zivilrechts &#8211; oder sehen Sie das anders.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e aus K&#246;ln<br />
Stefan Maas</p>
]]></content:encoded>
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