Grafikelement News

14. November 2006

Praxisratgeber zum Verhalten bei Abmahnungen

Abmahnungen als Mittel zur Marktbereinigung oder gleich als Methode, Geld zu verdienen – die aktuelle Nachrichtenlage belegt einmal mehr, dass Onlineshop-Betreiber bezüglich Abmahnungen geradezu ‘unter Beschuss’ stehen.

So finden selbst die sorgfältigsten Shopbetreiber heute oft Abmahnungen in ihrer Post. Dann jedoch hilft kein Zaudern, sondern es ist schnelle Reaktion geboten. Was getan werden muss – und was getan werden kann – erläutert unser aktuelles Gratis-Whitepaper "Praxisratgeber für den Fall der Fälle – So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!".

Denn als Mittel zur Einigung ohne Gerichte bieten (gerechtfertigte) Abmahnungen für den Abgemahnten durchaus auch Vorteile. Und auch bei unberechtigten Abmahnungen kann nur der den Schaden minimieren, der die Tricks und Möglichkeiten kennt.

Die Autorin des Ratgebers, Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, ist eine ausgewiesene Fachfrau: Bereits seit 1994 ist sie in der Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer in Mainz mit Schwerpunkt im eCommerce-Recht tätig. Zudem hält sie regelmäßig Vorträge und schreibt Artikel zum Thema "Rechtssicherheit für Onlineshops". Mit ihrem Rechts-Mustershop legalershop.de informiert sie darüber hinaus Webhändler bereits seit längerem über rechtssicheres Verkaufen im Internet.

Unser aktuelles Whitepaper steht allen Newsletter-Abonnenten kostenlos zur Verfügung. Hier geht’s zum Praxisratgeber zum Verhalten bei Abmahnungen

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

PS: Wer noch kein Abonnent ist, findet die Abo-Box oben rechts


Jetzt unseren kostenlosen Newsletter abonnieren und frei Haus wöchentlich alle neuen Artikel, Tipps und Links für Ihr Onlinegeschäft erhalten. Gleichzeitig erhalten Sie Zugang zu unserem Download-Bereich mit wertvollen Ratgebern, Praxisleitfäden und Fachartikeln!

Keine Datenweitergabe!

Abgelegt unter: Marketing — Tags:, , — nicola @ 17:30

pfeil Themenverwandte Artikel


 

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen