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12. März 2008

Rücksendekosten – wann Händler nicht zahlen müssen

Bei ibusiness (nur für Premiummitglieder aufrufbar) gibt es eine kleine, aber feine Checkliste in welchen Fällen die Onlinehändler die Rücksendekosten nicht bezahlen müssen.

  1. Der retournierte Warenwert (nicht bestellwert) liegt unter 40 Euro. Der Kunde muss sämtliche Rücksendekosten selbst tragen.
  2. Bei einem retournierten Warenwert über 40 Euro, muss der Kunde die Rücksendekosten tragen, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht gezahlt hat.
  3. Der Händler muss nur "angemessene Rücksendekosten" übernehmen. Retourniert eine Kunde seine Waren per Express-, Overnightsendung oder mit einer Taxifahrt, so muss er die Kosten dafür selber tragen.

Diese Ausnahmen gelten aber nur – wie Rechtsanwalt Rolf Becker von WIENKE & BECKER ausdrücklich erklärt – wenn der Händler seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumt. Bietet er statt dessen ein Rückgaberecht an, muss er die Rücksendekosten in jedem Fall tragen.


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Abgelegt unter: Marketing — Peter @ 16:30

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