Wir haben ja letzte Woche darauf hingewiesen, dass sich die Amazon Verkaufsgebühren stets auf den Bruttowert beziehen. So werden aus 15 Prozent auf den Bruttowert in Wahrheit 17,85 Prozent. Dabei haben wir auch auf unseren, bereits etwas älteren, Artikel Achtung Amazonfalle Mindestgebührenverwiesen. Hier beschreiben wir, wie aus den 17,85 Prozent leicht mal 33,3 Prozent werden können.
Diese Mindestgebühren in Höhe von 0,50 Euro je verkaufter Einheit bezahlt man übrigens immer, egal wie hoch der tatsächliche Bestellwert ist.
Aber es es geht noch besser
Mit etwas „Pech“ können die Amazon Verkaufsgebühren jedoch auch mal den eigentlichen Verkaufswert um ein Vielfaches übersteigen. Im Beispiel sogar um 250 Prozent.
Hierbei handelt es sich um ein Produkt, welches nur 0,20 Euro kostet und in der Regel in größeren Mengen abgenommen wird. Blöd ist, dass laut EAN-Code die Verpackungseinheit (VE) = 1 ist. Der Händler will also alles richtig machen und stellt das Produkt ordnungsgemäß mit VE = 1 bei Amazon ein. Dabei geht er davon aus, dass sich die Mindestprovision auf den tatsächlichen Verkaufspreis und nicht den Stückpreis bezieht. Soweit so nachvollziehbar.
Im Zusammenhang mit Amazons Gebührentabelle aber leider völlig falsch gedacht. Denn die Mindestgebühren beziehen sich auf den Einzelpreis und nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Interessant wäre jetzt noch, was passiert, wenn der Händler dem Versprechen nach mehr Umsatz gefolgt wäre und das Produkt „Primefähig“ gemacht hätte. Also keine Versandgebühren verlangen würde. Dann müsste er Amazon ja eigentlich noch Geld für diese Bestellung geben. Oder wie ist das?
E.S. meint
Die GebührenStruktur ist nicht sehr transparent.
Dazu kommt das so mancher Anbieter auch nicht rechnen kann.
Amazon macht seine Sache richtig.
Herstellet und Handel die igre nicht unbedingt.
Andreas meint
Sehe ich das richtig das der Einzelartikel 1.58 kostet und davon 60 Stück gekauft wurden.
Ich meine Amazon versteckt die Gebühren ja nicht, ist man da nicht selbst schuld? Man muss einfach wohl sagen das Artikel für 1.58 je nach EK-Preis nicht für Amazon geeignet sind.
Peter Höschl meint
Ja klar, könnte man sagen dass der Händler selbst schuld ist.
Aber erstens würde ich ebenfalls erwarten dass sich die Mindestgebühr auf den Gesamtwert bezieht und zweitens glaube ich nicht dass dies aus den Amazon-Gebühren so eindeutig hervorgeht.
Außerdem, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund die Händler da so zu übernehmen. Manche würden sogar sagen, über den Tisch zu ziehen.
So sind die Händler „gezwungen“ eigene EAN-Codes zu nutzen, damit sie eine anständige Verpackungseinheit angeben zu können.
Aber richtig ist natürlich, dass niemand gezwungen ist solche Produkte anzubieten.